Das Landgericht München hat zwei Männer wegen immenser Steuerhinterziehung zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sprach von einem "ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse".
Das Landgericht München hat zwei Männer wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 344 Millionen Euro zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten Götz K. und Thomas U. seien in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden, erklärte das Gericht am Freitag. Zudem sollen sie 7,9 Millionen und 7,6 Millionen Euro "Wertersatz" zahlen.
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Hintergrund sind sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, bei denen durch Verschieben von Aktien rund um den Dividendenstichtag die Erstattung von nicht abgeführten Kapitalertragsteuern erwirkt wird. Die beiden Angeklagten hatten nach Gerichtsangaben auf diese Weise in den Jahren 2009 und 2010 gemeinschaftlich Steuern in Höhe von 343.560.964,03 Euro hinterzogen.
Netzwerk aus Banken und Investoren im Hintergrund
Um diese Steuererstattung zu erlangen, soll die Firmengruppe der Beschuldigten über 900 Millionen Stück Aktien großer deutscher Aktienunternehmen wie der Allianz, BMW oder Volkswagen in einem Volumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt haben. Das hierfür benötigte Kapital stellten vor allem Banken in Form von Fremdkapital zur Verfügung, auch Investoren sollen beteiligt gewesen sein.
Das Landgericht sprach von einem "ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse". Weil die Angeklagten vollumfänglich und "von Reue getragen" gestanden hätten, sei es bei besagter Freiheitsstrafe geblieben. Unter anderem der "immense Schaden" hätten demnach auch eine härtere Strafe rechtfertigen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Cum-Ex-Geschäfte war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Das gesamte Ausmaß des Schadens ist nicht bekannt, in Deutschland wird von vielen Milliarden Euro ausgegangen. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Praxis für illegal. Es gab bereits mehrere Prozesse und Verurteilungen.(afp/bearbeitet von jst)
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