Apotheken-Kunden dürfen zu Medikamenten, die sie mit Rezept vom Arzt kaufen, keine Kleinigkeiten mehr bekommen. Das gilt auch für Geschenke im Centbereich. Das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke sei eindeutig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Auch "geringwertige Werbegaben" seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig.