Die Autobahnpolizei Holzkirchen hat ein besonders auffälliges Wohnwagen-Gespann gestoppt. Neben der Überladung stach den Beamten die fehlende Bremse ins Auge. Wir haben die Infos.

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Camper und Camperinnen lieben es bekanntlich, an ihren Campingfahrzeugen zu basteln, sie komfortabler zu machen oder sie mehr an ihre Ansprüche anzupassen. Meistens sind die DIY-Projekte zwar erfolgreich, manchmal gelingen sie aber nicht so ganz. Gelinde gesagt etwas unglücklich war der Umbau eines Campers, der am 7. November 2024 von der Autobahnpolizei Holzkirchen gestoppt wurde.

Die Beamten mussten ein Wohnwagengespann aus dem Verkehr ziehen, nachdem ihnen aufgefallen war, dass der Anhänger einen platten Reifen hatte. Während der Kontrolle stellte die Polizei noch weitaus skurrilere Mängel fest.

Was ist passiert?

Mit dem Gespann, das schon auf den ersten Blick schrottreif wirkte, war ein 67-jähriger Schweizer auf der A8 bei Holzkirchen Richtung Salzburg unterwegs. Zu dem platten Reifen an der rechten Seite des Wohnanhängers notierten die kontrollierenden Beamten noch eine absolute Überladung.

Der Zugwagen, ein älterer VW-Bus, und der Wohnwagen lagen insgesamt um knapp 700 Kilogramm über dem zulässigen Gesamtgewicht für das Gespann.

Zur Einordnung: Ist ein Fahrzeug überladen und sollte die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein, darf die Polizei anordnen, das Wohnmobil zu entladen. In Deutschland drohen bei einer Überladung von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen ab 25 Prozent ein Bußgeld von 140 Euro, ab 30 Prozent sind es 235 Euro und jeweils ein Punkt in Flensburg. Härtere Strafen warten im europäischen Ausland, in Österreich müssen Camper etwa bei einer Überladung pauschal bis zu 5.000 Euro zahlen.

Worauf Sie beim Beladen unbedingt achten sollten, lesen Sie hier: Wohnmobil und Wohnwagen richtig beladen.

Fahrer baut Bremse aus und Dusche ein

Bei der weiteren Kontrolle des Gespanns auf der A8 zeigte sich, dass für die im Wohnwagen nachgerüstete Dusche das Bremsgestänge der Achse gekappt wurde, um ausreichend Platz zu schaffen. Der Wohnwagen war damit ungebremst unterwegs.

Abschließend stellten sich beim am Wohnwagen montierten Kennzeichen Unstimmigkeiten ein: Der Fahrer hatte vor der Abfahrt das Kennzeichen eines anderen, nahezu baugleichen Anhängers, montiert.

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Mit dem Urlaub wurde es also nichts. Die Beamten der Autobahnpolizei Holzkirchen beendeten die Weiterfahrt und leiteten ein Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer ein. Der Fahrer muss sich zudem um verkehrssichere Reparatur des Anhängers kümmern, da ihm die Weiterfahrt im beanstandeten Zustand bis zum Bestimmungsort verwehrt wurde.  © Promobil

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