Berlin (dpa/tmn) - Wenn Gepäck auf Reisen beschädigt wird oder verloren geht, ist das oft teuer und in jedem Fall ärgerlich. Reisegepäckversicherungen versprechen Schutz. Doch die Policen lohnen sich längst nicht immer und sind oft lückenhaft.
Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach einem Test von 14 Tarifen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" (3/2016) erklärt sie, was Reisende wissen sollten:
Eine zusätzliche Versicherung ist oft nicht nötig: Wenn ein Koffer auf einem Flug oder einer Fahrt beschädigt wird oder abhanden kommt, kommt oft das Transportunternehmen für den Schaden auf. Und die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel bei Diebstahl durch Einbruch ins Hotelzimmer.
Für Schiffs- und Fernbusreisende kann die Versicherung sinnvoll sein: Eine Reederei zahlt bei Diebstahl aus der Schiffskabine nicht, ein Busunternehmen nur bei grobem eigenen Verschulden. Dagegen greift die Reisegepäckversicherung, wenn ein Koffer oder eine Tasche aus der Kabine oder dem Gepäckraum im Bus gestohlen wird. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, für den lohnt die Police, erklärt die Stiftung Warentest. Wer keine Hausratversicherung hat, kann sich durch eine Gepäckversicherung ebenfalls absichern.
Wertsachen im Koffer sind in der Regel nicht versichert: Kaum eine Reisegepäckversicherung zahlt für den Verlust von Wertsachen, die im Koffer zum Transport aufgegeben oder ungeschützt in Hotelzimmer oder Schiffskabine aufbewahrt wurden. Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten und Flugtickets sind ganz oder weitgehend vom Schutz ausgeschlossen. Wird Reisegepäck aus Auto, Boot oder Zelt geklaut, gilt der Schutz oft nur tagsüber. Auch Kontaktlinsen und Prothesen sind meist nicht versichert, manchmal auch keine Brillen und Hörgeräte.
Es gibt einige Sonderregeln: Schmuck muss immer im Tresor aufbewahrt werden, sonst kommt die Versicherung bei Verlust nicht für den Schaden auf. Foto- und Filmausrüstung ist nicht geschützt, wenn sie im Auto, Boot oder Zelt zurückgelassen wird. Elektronische Geräte sind oft ebenfalls nicht versichert. Wenn doch, wird ab einem bestimmten Alter nur der Zeitwert des Gerätes erstattet - und nicht der Neuwert. © dpa
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