Eine kaputte Dusche, nervtötender Lärm oder kein versprochener Meerblick: Wenn der langersehnte Urlaub zum Albtraum wird, müssen Reisende das nicht hinnehmen. Eine Entschädigung bekommen Urlauber allerdings nur dann, wenn sie gewisse Dinge beachten.

Mehr Ratgeber-Themen finden Sie hier

Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat, hat Anspruch auf bestimmte Reiseleistungen. Werden diese nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt, kann eine Entschädigung geltend gemacht werden.

Wieso Sie Reisemängel sofort melden sollten

Wichtig: Der Pauschalurlauber muss die Reisemängel sofort vor Ort der Reiseleitung melden. Denn der Veranstalter muss eine Chance haben, das Problem zu beheben. Andernfalls gibt es am Ende kein Geld zurück, wie die Verbraucherzentrale Berlin angibt.

Eine Mängelanzeige muss dabei keine bestimmte Form haben. Urlauber sollten sich diese aber schriftlich bestätigen lassen, um später einen Beweis vorlegen zu können. Manche Reiseveranstalter bieten gleich ein Mängelprotokoll an.

Verweigert das Unternehmen eine Mithilfe, sollten andere Urlauber die Anzeige des Mangels bestätigen. Am besten tauscht man untereinander Adressen aus, denn häufig sind gleich mehrere Gäste eines Hotels betroffen.

Mängel müssen bewiesen werden

Wenn der Veranstalter das Problem nicht beheben kann, steht dem Urlauber eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zu. Die Höhe richtet sich dabei nach Umfang und Schwere des Mangels. Zur Orientierung gibt es hier einschlägige Gerichtsurteile und Tabellen.

Man muss die angegebenen Mängel allerdings beweisen können, wenn man einen Teil der Kosten zurückbekommen möchte. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Fotos und Videos zu machen, sich den Namen des Reiseleiters zu notieren und Mitreisende als mögliche Zeugen zu finden.

Wichtig: Nicht jede Unannehmlichkeit ist auch ein Reisemangel. Kleinere Ärgernisse müssen Urlauber hinnehmen. Es kommt immer darauf an, welche Leistungen genau im Reisevertrag vereinbart wurden.

Lesen Sie auch: So kann man das Verletzungsrisiko im Wohnmobil verringern

(amw/dpa)

Eingeschneit im Winter-Urlaub: Wer trägt die zusätzlichen Kosten?

Extrem starker Schneefall kann die Reise in den Winterurlaub oder die Rückkehr vom Urlaubsort verhindern. Wir erklären, wer die Kosten tragen muss. © ProSiebenSat.1
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.