Berlin (dpa/tmn) - Minderjährige dürfen bei den deutschen Airlines meist allein fliegen, wenn sie mindestens 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter ist auch kein kostenpflichtiger Begleitservice notwendig, erklärt Claudia Nolte vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
"In der Regel müssen Kinder zwischen dem 5. und dem 12. Lebensjahr diesen Service in Anspruch nehmen, wenn sie allein fliegen." Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 werde der Service lediglich empfohlen.
Wer in welchem Alter zu welchen Bedingungen fliegen darf, legen die Airlines selbst fest. Insbesondere Low-Cost-Airlines bieten nach Informationen des BDL zum Beispiel oft gar keinen Begleitservice an. Die Regelungen der deutschen Airlines im Überblick:
Lufthansa: Kinder zwischen 5 und 11 Jahren dürfen nur allein fliegen, wenn sie den Betreuungsdienst der Airline nutzen oder mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Auf Wunsch der Eltern werden auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren betreut.
Air Berlin: Es gelten die gleichen Regeln: Zwischen 5 und 11 Jahren ist der sogenannte UM-Service (Unaccompanied Minor) verpflichtend. Für Kinder ab 12 Jahren kann er hinzugebucht werden.
Condor: Ist das Kind 5 Jahre alt oder jünger, muss ein Elternteil, ein Geschwisterkind ab 16 Jahren oder eine andere Person über 18 Jahren dabei sein. Zwischen 6 und einschließlich 11 Jahren können Fluggäste ohne Begleitung nur mit Betreuungsservice fliegen. Zwischen 12 und 18 kann dieser auf Wunsch der Eltern ebenfalls genutzt werden.
Tuifly: Kinder bis zum 12. Geburtstag dürfen nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren mitfliegen, wenn diese für das Kind die Verantwortung übernimmt. Zwischen dem vollendeten 5. und vollendeten 12. Lebensjahr wird ein Betreuungsservice angeboten, falls keine Begleitperson dabei ist.
Bei ausländischen Fluggesellschaften können andere Regeln gelten. Und in jedem Fall sollten Jugendliche prüfen, mit welchen Dokumenten sie als Minderjährige im Zielland einreisen dürfen. © dpa
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