Die Diskussion um die Fahrtenschreiberpflicht für schwere Wohnmobile ist neu entflammt – könnte es diesmal Konsequenzen für Camper geben?

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Die Diskussion, ob Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen bzw. Wohnmobile mit Anhänger, die diese Grenze überschreiten, einen Fahrtenschreiber benötigen, flammt immer wieder auf. Zuletzt kurz vor Weihnachten 2024. Der Grund: Einige Reisemobilisten erzählen in Youtube-Video, wie sie mit ihren schweren Mobilen inklusive Anhänger in Deutschland von der Polizei angehalten wurden – und nach der Fahrerkarte ihres Fahrtenschreibers gefragt worden sind.

Der Fahrtenschreiber dokumentiert unter anderem die Fahrzeuggeschwindigkeit sowie Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Da die von der Polizei angehaltenen Reisemobilisten keinen Fahrtenschreiber an Bord hatten, wurden ihnen Bußgelder angedroht – von Summen bis 1500 Euro ist in den Videos die Rede.

Rechtlicher Hintergrund: Was sagen die EU-Verordnungen?

Bereits 2006 wurde in der EU-Verordnung 561 festgelegt, dass alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden, einen Fahrtenschreiber benötigen. Außerdem Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert sind. Ausgenommen von der Fahrtenschreiberpflicht sind laut dieser Verordnung Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Eine weitere EU-Verordnung, Nr. 165 aus dem Jahr 2014, ergänzt die Verordnung aus 2006. Wie die Rechtslage speziell für Wohnmobile ist, wird in beiden EU-Verordnungen nicht explizit erwähnt.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem März 2023 macht konkretere Aussagen in Bezug auf Reisemobile. Ein über 12 Tonnen schweres Wohnmobil mit Laderaum für Motorschlitten wurde als Fahrtenschreiber-pflichtig eingestuft.

Das Deutsche Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erklärt zwar, dass Wohnmobile grundsätzlich nicht unter die Pflicht fallen. Falls ein Mobil bzw. eine Wohnmobil-Anhänger-Kombination allerdings neben dem Wohnbereich auch Lademöglichkeiten für Güter besitzt, dann sind laut BALM bei nichtgewerblicher Güterbeförderung Fahrzeuge bzw. Gespanne über 7,5 Tonnen Fahrtenschreiber-pflichtig.

Warum die Regelung Camper verunsichert

Viele Reisemobilisten sind nun besorgt: Bedeutet ein großes Staufach oder eine Heckgarage, dass das Wohnmobil als "Gütertransportfahrzeug" eingestuft wird? Laut dem Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) wäre das nicht gerechtfertigt. Die Unfallzahlen für Wohnmobile über 7,5 Tonnen sind verschwindend gering – pro Jahr gibt es laut Statistiken der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zwischen 2019 und 2023 maximal fünf registrierte Unfälle mit diesen Fahrzeugen.

Jost Krüger vom CIVD fordert daher eine Ausnahme für Wohnmobile bei der Fahrtenschreiberpflicht: "Aus unserer Sicht verbietet sich eine pauschale Fahrtenschreiberpflicht für Reisemobile und Gespanne über 7,5 Tonnen." Der Verband plant, sich mit dieser Forderung an die entsprechenden Ministerien zu wenden.

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Was sollten betroffene Wohnmobilfahrer tun?

Reisende, die wegen eines fehlenden Fahrtenschreibers ein Bußgeld erhalten, sollten nicht vorschnell zahlen. Manfred Zipper, Anwalt für Verkehrsrecht, rät: "Man sollte sich gegen ein solches Bußgeld zur Wehr setzen, Einspruch erheben und sich gegen die Verhängung des Bußgelds verteidigen."  © Promobil