Anfang 2023 wurde Kater Neko am Pariser Bahnhof Montparnasse von einem Zug überrollt. Der Fall schlug hohe Wellen, weil sich das Bahnpersonal geweigert hatte, den abfahrenden Zug wegen des Tiers aufzuhalten. Jetzt wurde das Unternehmen verurteilt und muss den Haltern Entschädigung zahlen.

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Der tragische Vorfall am Bahnhof Montparnasse in Paris ereignete sich am 2. Januar. Damals wollten Halterin Georgia und ihre 15-jährige Tochter mit dem Zug nach Bordeaux reisen. Ihren Kater Neko hatten sie in einer Transporttasche dabei. Am Gleis entwischte die Samtpfote jedoch und sprang ins Gleis.

Dort versteckte Neko sich unter einem Zug, der schon bald abfahren sollte. Mutter und Tochter informierten das Personal der französischen Bahngesellschaft "SNCF" und baten darum, den Zug warten zu lassen. Sie wollten ihren Kater unter den Wagons hervorlocken und wieder in Sicherheit bringen.

Kater Neko von Zug überrollt

Die Mitarbeiter der "SNCF" weigerten sich jedoch, den "TGV"-Zug warten zu lassen. Sie gaben grünes Licht für die Abfahrt und somit für den Tod des Katers. Neko wurde umgehend von den tonnenschweren Wagons überfahren und starb im Gleisbett. Mutter und Tochter mussten den Heimweg ohne ihr Haustier antreten. Der dramatische Vorfall sorgte schnell in ganz Frankreich für Entrüstung.

Anwohner der Metropole und Tierschützer aus dem ganzen Land waren empört über das Verhalten des Bahnpersonals. Sie warfen den Mitarbeitern vor, die Pünktlichkeit ihres Zugs über das Leben eines Tiers gestellt zu haben. Mitglieder der Tierschutzorganisation "30 Millions d’amis" verklagten die "SNCF" kurz danach. Selbst der französische Innenminister verurteilte das Verhalten des Personals und kündigte an, den Fall genau untersuchen zu lassen.

Bahngesellschaft "SNCF" muss 3.000 Euro zahlen

Der Minister hielt sein Versprechen offenbar. Jetzt landete der Fall von Kater Neko endlich vor Gericht. Während die Staatsanwaltschaft auf Unschuld des Unternehmens plädierte, kamen die Richter zu einem anderen Ergebnis. Sie verurteilten die "SNCF" für ihr Verhalten am Gleis wegen Fahrlässigkeit, berichtet "Europe 1". Das Personal habe sich nicht ausreichend darum bemüht, den Kater zu bergen und in Sicherheit zu bringen.

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Die Mitarbeiter der "SNCF" hatten damals erklärt, dass für sie das Betreten des Gleisbetts gar nicht möglich gewesen sei. Die Gefahr eines Stromschlags sei zu hoch gewesen. Weil sie sich aber nicht um weitere Schritte und eine Sperrung des Gleises bemüht hatten, wurde die Bahngesellschaft vor dem Polizeigericht zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Außerdem muss das Unternehmen Mutter Georgia und ihrer Tochter jeweils 1.000 Euro als Entschädigung zahlen.  © Deine Tierwelt

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