Die Anzahlung ist gezahlt, aber Züchter oder Verkäuferin wollen das Haustier nicht rausrücken? Leider passiert so etwas immer wieder. Wir erklären Dir, welche Maßnahmen Du in einer solchen Situation ergreifen kannst.
Sich zu einem Kauf entschließen, Angebote vergleichen, die endgültige Entscheidung treffen, einen Kaufvertrag unterzeichnen, eine Anzahlung leisten, die Ware erhalten. Eigentlich das Normalste der Welt. Und dass da auch mal was schiefgehen kann, kennt auch so gut wie jeder. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn Du Dich zur Anschaffung eines tierischen Familienmitglieds entschlossen hast.
Denn im Gegensatz zum notwendigen Kauf einer Waschmaschine spielen bei der Wahl eines Haustieres Emotionen eine wichtige Rolle. Und wenn dann bei diesem Kauf etwas schiefgeht, gerät schnell die "Welt ins Wanken". So zum Beispiel, wenn Du eine Anzahlung leistest, aber das Haustier trotzdem nicht einzieht. Oder aber der Züchter plötzlich den ordentlich geschlossenen Kaufvertrag widerruft und das Haustier wieder zurückverlangt.
Eine Anzahlung leistet der Käufer in der Regel zur Absicherung seines Kaufes. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Züchter oder Verkäufer trotz erhaltener Anzahlung das Haustier aufgrund von fadenscheinigen Begründungen nicht ausliefern. Aber auch Käufer können sich trotz Anzahlung doch noch gegen den Einzug eines tierischen Familienmitglieds entscheiden. Sei es wegen der nachträglichen Absage des Vermieters zur Haustierhaltung, wegen festgestellter Allergien, wegen fehlender Impfung, verschwiegener Krankheiten oder nicht zugesagten Eigenschaften und dadurch mangelndes Vertrauen in den Züchter.
Aber reicht das, um vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Anzahlung erstattet zu bekommen? Sowohl Gerichts- als auch Polizeiakten sind voll von Fällen, in denen Anzahlungen einfach einbehalten werden oder trotz erfolgter Anzahlung kein Haustier einziehen darf. DeineTierwelt erklärt Dir die richtige Vorgehensweise, wenn Du einmal in eine solche Situation kommen solltest.
Trotz Anzahlung zieht kein Haustier ein?
Lies Dir zuerst den Kaufvertrag genau durch. Denn in einigen Fällen handelt es sich bei der Anzahlung um eine "Reservierungsgebühr", die beim Rücktritt vom Kaufvertrag nicht erstattet wird. (Im Immobilien-Recht wurde im letzten Jahr vom BHG entschieden, dass diese Klausel den Kunden benachteiligt und daher unwirksam ist.) Beliebt sind auch Kaufverträge, die ein Rücktrittsrecht ausschließen. Ob diese Klauseln rechtlich haltbar sind, ist aber fraglich.
Unabhängig davon gehe chronologisch wie folgt vor, wenn Du trotz Anzahlung das Haustier nicht erhältst oder Dir Deine Anzahlung nicht zurückgezahlt wird:
- Nimm Kontakt auf: Versuche, den Käufer noch einmal zu kontaktieren und eine Erklärung einzufordern. Manchmal sind banale Dinge Ursache für die Verzögerung.
- Setze eine Frist: Falls der Verkäufer darauf nicht reagiert oder Du das Gefühl hast, hingehalten zu werden, setzte eine schriftliche Frist von zum Beispiel 14 Tagen zur Rückerstattung der Anzahlung oder zur Übergabe des Haustieres. Setze diese Frist per E-Mail oder am besten per Einschreiben.
- Verlange die Rückerstattung der Anzahlung: Wenn diese Frist verstrichen ist und Du das Haustier noch immer nicht erhalten hast, fordere schriftlich die Rückerstattung der Anzahlung. Dies ist Dein Recht, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
- Leite rechtliche Schritte ein: Wenn sich der Verkäufer weiterhin nicht meldet oder verweigert, kannst Du rechtliche Schritte einleiten. Das kann zum Beispiel eine Betrugsanzeige bei der Polizei sein. Berate Dich außerdem mit einem Anwalt für Vertragsrecht über die nächsten Schritte.
- Nutze Online-Bewertungen und Plattformen: Falls Du über eine Plattform gekauft hast, kannst Du den Fall dort melden. Häufig gibt es Käuferschutzmaßnahmen, die helfen können.
Ein Muster, wie ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag für ein Haustier aussehen kann, findest Du hier. Aber auch wenn es noch so schwerfällt, lass Dich beim Kauf eines wuscheligen Mitbewohners nicht von Deinen Emotionen leiten, sondern lies Dir den Kaufvertrag sorgfältig durch. Kommen Dir Klauseln darin "komisch" vor, lass den Vertrag anwaltlich überprüfen. Nimm auch dann Abstand vom Kauf, wenn Dir der Verkäufer nicht seriös oder Dir die Lebensumstände seiner "lebenden Ware" suspekt vorkommen.
Hinweis in eigener Sache: Das DeineTierwelt-Magazin ist ein Angebot des Unternehmens DeineTierwelt, das selbst eine Online-Plattform zur Vermittlung von Haustieren betreibt. Da wir als Vermittler nicht in die Kaufabwicklung involviert sind, können wir dort allerdings nicht aktiv unterstützen. Der Rat unseres Kunden-Supports lautet in der Regel: Falls Du Dich nicht mit dem Verkäufer einigst, solltest Du die Polizei einschalten oder einen Fachanwalt mit der Klärung beauftragen. © Deine Tierwelt
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