Bad Honnef (dpa/tmn) - Wer eine Hecke als natürliche Abgrenzung zum Nachbarsgrundstück pflanzen will, sollte sich vorher über die Vorgaben informieren.
Denn es muss ein gesetzlich vorgeschriebener Grenzabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Dieser kann je nach Bundesland unterschiedlich sein und hängt auch von der Wuchshöhe der Pflanzen ab, erklärt der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau (BGL).
Platzsparender ist es, die Hecke einfach gemeinsam mit dem Nachbarn zu planen. © dpa
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