Durch die kommende Rentenerhöhung steigen auch die Freibeträge bei der Witwen- und Witwerrente. Empfängerinnen und Empfänger mit eigenem Einkommen können ab Juli 2025 mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

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Am 1. Juli 2025 werden die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent angehoben. Diese Anpassung wirkt sich nicht nur auf die Altersrenten aus, sondern bringt auch eine wichtige Änderung für Bezieherinnen und Bezieher von Witwenrenten mit sich: Die Freibeträge für eigenes Einkommen steigen in gleichem Maße.

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt bei der Berechnung einer Witwen- oder Witwerrente das Einkommen der hinterbliebenen Person. Liegt dieses über einem bestimmten Freibetrag, wird die Hinterbliebenenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 werden diese Freibeträge nun spürbar angehoben.

Die neuen Freibeträge im Überblick

Der Freibetrag für Witwen und Witwer ohne Kinder steigt auf 1.076,86 Euro monatlich. Für Hinterbliebene mit Kindern, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag entsprechend.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ab Juli 2025 geltenden monatlichen Freibeträge:

  • Witwe/Witwer: 1.076,86 Euro
  • Witwe/Witwer, ein Kind: 1.305,28 Euro
  • Witwe/Witwer, zwei Kinder: 1.533,71 Euro
  • Witwe/Witwer, drei Kinder: 1.762,13 Euro
  • Witwe/Witwer, vier Kinder: 1.990,56 Euro

Diese Änderung ist besonders relevant für Menschen, die neben ihrer Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen beziehen, sei es durch Erwerbstätigkeit, eine eigene Rente oder andere Einkommensquellen.

Wichtig: Einkommen des Vorjahres wird berücksichtigt

Bei der Berechnung der Witwen- und Witwerrente wird nicht das aktuelle Einkommen herangezogen, sondern das Einkommen aus dem Vorjahr. Für die ab Juli 2025 geltenden Freibeträge sind also die Einkünfte aus dem Jahr 2024 maßgeblich.

Als Einkommen zählen dabei nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch eigene Renten, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das anzurechnende Nettoeinkommen zu ermitteln.

Experten und Expertinnen raten berechtigten Personen, ihre individuellen Ansprüche regelmäßig überprüfen zu lassen. Gerade bei Veränderungen im eigenen Einkommen oder bei der Familiensituation kann sich der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente verändern. Eine kostenlose Beratung bieten die regionalen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung an.

Verwendete Quellen

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