Die Strompreisbremse steht in den Sternen? Die Gaspreisbremse kommt erst im März? Warten nervt mich. Deshalb habe ich drei Punkte gefunden, die ich schon heute anpacken kann, um die Energiekosten im Griff zu behalten.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Zugegeben: Ich bin nicht gerade der geduldigste Typ. Ob im Stau oder an der Bushaltestelle, Warten nervt mich. Kein Wunder, dass ich gerade schwer genervt davon bin, darauf zu warten, wie genau denn nun die Gas- und die Strompreisbremse funktionieren sollen und wann genau sie starten. In diesem Fall bin ich sogar doppelt genervt: als Verbraucherin und als Wirtschaftsjournalistin.

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Da Warten nicht meine Stärke ist, habe ich mich umgesehen, was ich jetzt schon tun kann, damit meine Heizkostenrechnung und die Stromkosten nicht in astronomische Höhen rauschen. Und siehe da: Es gibt einige Schrauben, an denen ich jetzt schon drehen kann.

Energie sparen: Geht da noch was?

Ganz ehrlich, ich kann die Litanei vom Energiesparen bald auch nicht mehr hören. Aber hilft ja nichts, der Winter steht vor der Tür. Also habe ich diese hilfreiche Zusammenstellung mit Energiespartipps durchgeackert und tatsächlich ein paar brauchbare Tipps gefunden. Allererste Aktion war, die Standardtemperatur des Durchlauferhitzers fürs Warmwasser herunterzudrehen.

Entlastung im Dezember: Abschlag jetzt überprüfen

Die gute Nachricht: Im Dezember kommt eine zweite Entlastungsrunde für dieses Jahr. Die erste Runde war die Energiepauschale von 300 Euro, die inzwischen ein großer Teil der Bevölkerung bekommen hat: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende und Rentnerinnen und Rentner zum Beispiel. Viele hatten allerdings weniger als 300 Euro auf dem Lohnzettel, denn die Pauschale muss versteuert werden.

Nun also Runde 2: Für alle, die mit Gas oder Fernwärme heizen, soll der Dezemberabschlag entfallen oder zurückerstattet werden. Wahrscheinlich muss auch diese Entlastung versteuert werden. Das bedeutet, dass bei Menschen, die wenig verdienen, mehr davon übrigbleibt als bei Menschen mit höheren Einkommen.

Für Gaskunden ist wichtig, jetzt zu überprüfen, ob die Abschlagszahlung den tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt – ist der Verbrauch zu niedrig angesetzt, fällt auch die Dezember-Erstattung zu niedrig aus. Denn die wird aus zwei Teilen errechnet: Dem Verbrauch, der dem Abschlag zugrunde liegt, und dem Gaspreis, der im Dezember gilt. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Strom- und Gastarife, Abschlagszahlungen und Preiserhöhungen.

Zwei Punkte, die darauf hindeuten, dass der im Abschlag angesetzte Verbrauch zu niedrig sein könnte: In den vergangenen Jahren waren immer hohe Nachzahlungen fällig – oder das Heizverhalten hat sich geändert, weil mehr Menschen in der Wohnung sind oder es neuerdings dauerhaft Kranke im Haushalt gibt, die es warm brauchen.

Bei Fernwärmekunden dagegen gilt eine andere Regel: Hier wird der September-Abschlag erhöht um einen pauschalen Anpassungsfaktor, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll. Dieser Betrag wird dann erstattet.

Für Ungeduldige gibt es allerdings einen Haken, falls die Regeln so bleiben wie jetzt geplant. Wer wie ich in einem Haus mit Zentralheizung lebt, muss noch eine ganze Weile warten, bis das Geld tatsächlich ankommt. Zwar sollen die Vermieter bis Ende 2022 mitteilen, wie hoch die Entlastung voraussichtlich ausfallen wird – tatsächlich abgerechnet wird aber erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung.

Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist, aber mein Vermieter lässt sich damit gewöhnlich viel Zeit. Jetzt, Ende Oktober, habe ich die Abrechnung fürs vergangene Jahr jedenfalls noch nicht bekommen. Das heißt: Meine Dezember-Entlastung wird vermutlich ein Weihnachtsgeschenk – aber erst 2023.

Wechselmöglichkeiten ausloten

Dritter Punkt auf meiner Liste: Sobald eine Preiserhöhung kommt – mein Stromversorger zum Beispiel hat bereits neue Tarife für Mitte November angekündigt – überprüfe ich erst einmal, ob die Fristen im Erhöhungs- oder Kündigungsschreiben korrekt sind. So müssen beispielsweise Tarife außerhalb der Grundversorgung mit einer Frist von mindestens vier Wochen gekündigt werden.

Wurde die Kündigungs­frist nicht einge­halten oder fehlt bei einer Preiserhöhung der Hinweis auf das Sonderkündigungs­recht, ist die Erhöhung unzu­lässig. Kunden können dann schriftlich wider­sprechen und verlangen, zum alten Preis beliefert zu werden.

Dann schaue ich nach, ob es sich lohnt zu wechseln, und zwar auf einem der bewährten Vergleichsportale. Finanztest hat die großen Portale getestet und gibt Tipps, wie man für seinen Bedarf die besten Angebote findet. Anders als früher ist keineswegs ausgemacht, dass es überhaupt günstigere Anbieter gibt. Denn derzeit erhöhen viele Versorger ihre Preise. Und anders als früher ist häufig der Grundversorger am günstigsten, das sind meist die örtlichen Stadtwerke. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Anruf.

Wenn das alles erledigt ist, heißt es wieder warten. Langsam gewöhne ich mich daran. Und wer weiß, vielleicht mache ich mal ein Gelassenheitsseminar. Es könnte sich lohnen.

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Über die Expertin: Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von Finanztest und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin Finanztest gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und Finanztest sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
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