Regelmäßig weisen Verbraucherschützer auf besonders dreiste Täuschungen hin. Nun wurde eine Teesorte des Discounters Aldi zur "Mogelpackung des Monats November" erklärt. Das steckt dahinter.

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Preiserhöhungen betreffen Konsumentinnen und Konsumenten in unterschiedlichen Formen. Neben der reinen Anhebung des Kaufpreises, die im Laden gut sichtbar ist, kommen sie gelegentlich auch versteckter daher. Ein besonders dreistes Beispiel für eine solche versteckte Preiserhöhung hat jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg angeprangert: Die Aldi-Nord-Teesorte Gutbio Fencheltee haben die hanseatischen Verbraucherschützer zur "Mogelpackung des Monats November" erklärt.

Weniger Tee, mehr Verpackung

Bei der Teesorte des deutschen Discounters ist die Füllmenge von 75 Gramm Tee auf jetzt nur noch 40 Gramm reduziert worden. De Füllmenge pro Teebeutel sank von drei auf zwei Gramm, eine Packung enthält auch weniger Teebeutel als zuvor.

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Die Preisentwicklung sieht dabei folgendermaßen aus: War die Sorte Gutbio Fencheltee bis Ende Juni noch für 1,49 Euro erhältlich, "sank" der Preis zu diesem Zeitpunkt auf 1,29 Euro, und liegt aktuell bei 1,19 Euro. Aufgrund der oben beschriebenen Reduzierung der Tee-Menge pro Packung kommt das jedoch einer verstecken Preiserhöhung im Vergleich zum alten Produkt von rund 50 Prozent gleich.

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Da das für Verbraucher im Supermarktregal allerdings nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist - viele werden sogar von einer tatsächlichen Reduzierung des Kaufpreises ausgehen - ist der Gutbio Fencheltee zur "Mogelpackung des Monats" erklärt worden.

Übrigens ist Aldi Nord auch bei ähnlichen Teesorten so vorgegangen: Die Füllmenge von Gutbio Früchtetee und Gutbio Kräutertee sank von 62,5 Gramm Tee respektive 50 Gramm Tee auf 40 Gramm Tee. Hier liegt die versteckte Preiserhöhung bei bis zu 35 Prozent.

Auch die Umwelt wird stärker belastet

Zusätzlich wird der Gutbio Fencheltee in einer größeren Umverpackung angeboten. "Der Karton ist um ein Drittel größer geworden, obwohl nur noch gut die Hälfte an Fenchelsamen drin steckt", heißt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg. Das ist insofern besonders ärgerlich, da zu erwarten wäre, dass weniger Inhalt auch die Umverpackung schrumpfen lässt. Die einzelnen Teebeutel sind zudem kuvertiert, also in einzelne Papiertüten verpackt. Das alles erhöht die Menge an Müll deutlich.

Aldi Nord gibt Stellungnahme ab

Aldi Nord erklärte diesbezüglich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, dass "durch die Kuvertierung der Teebeutel unseren Kundinnen und Kunden ein noch hochwertigeres Produkt" angeboten wird. Aufgrund der Füllmengenreduzierung sei der Preis reduziert worden, heißt es weiter im Statement von Aldi Nord. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemerkt hierzu: "Wie bereits oben erläutert, ist dies jedoch nur die halbe Wahrheit, denn letztendlich handelt es sich nicht um eine Senkung des Preises, sondern um eine deutliche Erhöhung!"

Die gemeinnützige Organisation Foodwatch, die sich für die Rechte von Verbrauchern und die Qualität von Lebensmitteln einsetzt, macht in diesem Zusammenhang auf eine eigene Petition aufmerksam, die sich an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung richtet. Ihr Ziel ist es, die Politik dazu zu bewegen, versteckte Preiserhöhungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar zu machen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erklärte zudem vor Kurzem in einem Eckpunktepapier, in dem es um die Reduzierung von Verpackungsmüll geht, dass es künftig verboten werden solle, den Inhalt von Produkten zu verringern, wenn dabei nicht auch die Verpackung kleiner wird. Ein Fall wie die "Mogelpackung des Monats" von Aldi Nord wäre bei dieser Gesetzeslage dann nicht mehr möglich.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

picture alliance/dpa | Markus Scholz

Verbraucherschützer fordern Kennzeichnung von Mogelpackungen

Verbraucherschützer fordern eine Kennzeichnung von versteckten Preiserhöhungen, die durch weniger Inhalt bei gleichem Preis zustande kommen. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor "geheimer Preis-Abzocke" geschützt werden.
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