Shoppen im Internet, bezahlen via PayPal oder Klarna, das ist für viele schon zur Routine geworden. Nun warnen Verbraucherschützer: Vorsicht, wenn solche Online-Bezahldienste im Spiel sind. Es kann zu großem Ärger führen.
Bestellen, Ware bekommen, Rechnung bezahlen - so sollte es beim Kauf auf Rechnung sein. In der Praxis ist das aber oft komplizierter. Denn viele Onlinehändler arbeiten mit Dienstleistern zusammen, beispielsweise PayPal oder Klarna. Kaufen Kunden zum Beispiel etwas "auf Rechnung", übernimmt ein solcher Dienstleister die Abwicklung der Bezahlung. Das aber könne unerwartete Folgen haben, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät: "Lassen Sie die Finger von Bezahldiensten".
Ware kommt nicht, dafür eine Mahnung
Bei der Zahlungsmethode "Kauf auf Rechnung" bekomme der Kunde den Eindruck eben eines solchen sicheren Rechnungskaufs: "Bei dieser Methode handelt es sich aber eigentlich um das genaue Gegenteil, nämlich eine Art Vorkasse. Also genau das, was man beim Kauf auf Rechnung eigentlich vermeiden möchte", erklärt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Liefere der Händler die Ware nicht, drohen die Dienstleister ein Mahnverfahren an und fordern so das Geld vom Kunden ein. Gleichzeitig weisen sie jegliche Haftung für die Lieferung der Ware von sich.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis der Verbraucherschützer: Eine Kundin erhielt vom Dienstleister Klarna Zahlungserinnerungen inklusive Verzugsgebühren, obwohl sie die bestellte Ware nicht erhalten hatte. Weder der Händler noch der Abwickler wollten den Sachverhalt klären. Einen Antrag auf Sendungsnachverfolgung konnte die Verbraucherin ebenfalls nicht stellen, weil dies nur dem Absender einer Lieferung möglich ist.
PayPal-Zahlungen sorgen für Beschwerden
Viele zahlen auch über Dienste wie PayPal, indem die Kreditkarte belastet wird. Dieser Zahlungsvorgang sei tatsächlich bekannter als der Kauf auf Rechnung über Bezahldienste, wie die Verbraucherzentrale Hamburg auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt. Er führe auch zu deutlich weniger Problemen, aber: "Auch dazu hatten wir Beschwerden, wonach der Händler behauptet hat, er habe geliefert, der Kunde aber sagt, er habe die Ware nicht bekommen."
Der Ärger für eine betroffene Kundin war groß: Erst nach vielem Hin und Her und einem deutlichen Hinweis auf die betrügerischen Machenschaften des Händlers bekam die Frau ihr Geld zurück.
Erst nach Erhalt der Ware zahlen
Fazit: Kunden sollten Waren nur direkt beim Händler auf Rechnung bestellen. Diese Methode biete einen besseren Schutz als die Zahlung mittels eines Dienstleisters. Ein Zahlungsdienstleister sei ein weiterer Akteur im Kauf- und Zahlungsprozess - eine Konstellation, die die Lage bei Unstimmigkeiten unnötig kompliziert macht. "Und da man vor Schwindlern nie gefeit ist, empfehlen wir, wirklich erst nach tatsächlichem Erhalt der richtigen Ware zu bezahlen", sagt Föller. (af)
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Verwendete Quellen:
- Verbraucherzentrale Hamburg
- dpa
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