Am 31. Juli 2019 endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018. Allerdings muss nicht jeder Bürger bis dahin eine Erklärung einreichen. Nur, wer veranlagungspflichtig ist, muss die Frist einhalten. Aber auch dann gibt es noch einen Ausweg.

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Wer dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, hat noch ein paar Wochen Zeit. Die Frist endet in diesem Jahr zum ersten Mal am 31. Juli.

Steuererklärung 2018: Wen betrifft die Frist?

Doch wen betrifft das? Wer ledig und Arbeitnehmer ist, zahlt jeden Monat seine Einkommensteuer und ist somit normalerweise von der sogenannten Veranlagungspflicht befreit.

Wer dennoch auf eine Rückzahlung hofft und seine Steuererklärung freiwillig abgeben möchte, hat vier Jahre lang Zeit. Müssen wider Erwarten doch Steuern nachgezahlt werden, kann der Antrag auf die freiwillige Steuererklärung wieder zurückgenommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Veranlagungspflichtig sind hingegen ...

  • ... Personen mit mehreren Arbeitgebern nebeneinander innerhalb des Jahres (Steuerklasse VI).
  • ... Personen, die mehrere Lohnersatzleistungen (bspw. Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld I über 410 Euro) beziehen.
  • ... Personen, die Einkünfte ohne Arbeitslohn (bspw. Vermietung, Rente oder eine selbstständige Tätigkeit über 410 Euro) erhalten.
  • ... Personen, bei denen ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.
  • ... Personen, die verheiratet sind (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben) mit Steuerklasse IV mit Faktor oder mit der Kombination III/V.

Sollte Sie das Finanzamt zu einer Steuererklärung auffordern, müssen Sie diese einreichen, auch wenn Sie keinen der oben genannten Punkte erfüllen.

Verlängerung der Frist ist möglich

Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät einreichen, drohen Verspätungs-, Säumniszuschläge oder Zwangsgelder und Zinsen. Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind und merken, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt am besten rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Mit einer überzeugenden Begründung, warum Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, können Sie eine Fristverlängerung formlos schriftlich beantragen. Zu den Gründen zählen laut der Verbraucherzentrale beispielsweise Krankheit, längere Auslandsaufenthalte oder noch fehlende Unterlagen.

Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt sogar bis zum 29. Februar 2020 Zeit. (ff)

Wenn Sie Ihre Erklärung alleine machen möchten, helfen Ihnen diese Tipps:

Verwendete Quellen:

  • Verbraucherzentrale: "Steuererklärung: Wer sie wann beim Finanzamt abgeben muss"
  • dpa
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