Bonn/Berlin - Das eigene Ersparte liegt bei einer europäischen Bank in der Regel sicher verwahrt. Das gilt auch für den Fall einer Pleite des jeweiligen Kreditinstituts. Denn die meisten Kundinnen und Kunden bekommen ihre Einlagen erstattet.
Wenn eine Bank selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Kundenguthaben auszubezahlen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Entschädigungsfall feststellen. Das bedeutet: Kundinnen und Kunden bekommen ihre Guthaben über die staatliche und freiwillige Einlagensicherung der Banken erstattet.
Mit der staatlichen Einlagensicherung seien die Guthaben von Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf den Namen lautende Sparbriefe von bis zu 100 000 Euro je Einleger geschützt, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken.
In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 500 000 Euro geschützt, wenn die Einzahlung mit einem bestimmten Lebensereignis zusammenhing und nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Das kann etwa der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.
Entschädigung erfolgt innerhalb weniger Tage
Wer mehr Guthaben bei der Bank hatte, muss nicht verzagen. Denn über die staatliche Sicherung hinaus schützen freiwillige Einlagensicherungsfonds privater oder öffentlicher Banken die betroffenen Kunden.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken sichert Guthaben von bis zu 3,268 Millionen Euro pro Anleger ab. Beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken gibt es keine solche Haftungsobergrenze. Er leistet im Rahmen des vorhandenen Fondsvermögens, teilt eine Sprecherin des Verbands mit. Wie hoch das Vermögen ist, hält der Verband allerdings unter Verschluss.
Betroffene Kundinnen und Kunden brauchen für die Auszahlung der Entschädigung in aller Regel nichts zu unternehmen. Die jeweils zuständige Sicherungseinrichtung meldet sich von allein. Angeschriebene müssen dann lediglich darauf reagieren und eine Kontoverbindung angeben, an die die Entschädigung überwiesen werden soll. Die Adressen und Guthaben bekommt die zuständige Entschädigungseinrichtung von der jeweiligen Bank mitgeteilt.
Nach der Rückmeldung erfolgt die Entschädigung laut Schlüter relativ zügig. Die Beträge zur Entschädigung stehen demnach innerhalb von sieben Werktagen bereit.
Insolvenz hat wenig Auswirkung auf Depot und Schulden
Wer sein Guthaben in einem Wertpapierdepot hat, das von der insolventen Bank verwaltet wurde, wird nicht entschädigt. Das Geld ist in der Regel aber auch nicht weg. Das Depot kann man im Normalfall problemlos zu einer anderen Bank umziehen.
Wer Schulden bei einer angeschlagenen Bank hat, etwa weil das Konto überzogen war, muss diese trotz der Insolvenz begleichen. Die Forderungen der Bank fallen unter die Insolvenzmasse und unterliegen der Verwaltung des Insolvenzverwalters.
Von den jüngsten Pleiten der New Yorker Signature Bank und der kalifornischen Silicon Valley Bank dürften deutsche Sparerinnen und Sparer übrigens kaum direkt betroffen sein. Zwar hat die Bafin für den Deutschen Ableger der Silicon Valley Bank, der Silicon Valley Bank Germany Branch, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und angeordnet, die Bank für den Kundenverkehr zu schließen. Weil die Bank aber in Deutschland kein Einlagengeschäft betreibt, ergäben sich in Deutschland auch keine Konsequenzen für die Einlagensicherung, so die Bafin. © dpa
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