Gestiegene Kosten machen es Gastronomen, Bäckern und anderen derzeit schwer. Hinzu kommt, dass es für viele nicht einfach ist, Personal zu finden. Um unter anderem ihren Mitarbeitenden einen Zuschlag zu zahlen, verlangen manche Betriebe nun einen Preisaufschlag an Wochenenden und Feiertagen. Doch wie kommt der bei den Gästen an?

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Höhere Personalkosten an Feiertagen und allgemein gestiegene Kosten für Gastronomen bewegen manche zu dem Schritt, an Feiertagen und Sonntagen einen Aufschlag zu verlangen.

So etwa eine Bäckerei in Dresden. Bäckermeister Andreas Wippler erklärte der "Bild"-Zeitung, dass seine Kundinnen und Kunden sonntags 10 bis 15 Prozent mehr zahlen müssen. Grund seien die steigenden Energiekosten und ein Lohnzuschlag, den er seinen Mitarbeitenden am Sonntag zahlt.

Oder eine Eisdiele in bayerischen Ottobrunn: An Sonntagen und Feiertagen gibt’s die Kugel Eis mit einem 10-Prozent-Aufschlag zum Preis unter der Woche. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Besitzer Cristiano Vinsenti, um gutes Personal zu behalten, müsse er die Löhne an Sonn- und Feiertagen erhöhen.

Verständnis für die Preiserhöhungen haben allerdings die wenigsten, wie eine exklusive Civey-Umfrage im Auftrag unserer Redaktion verdeutlicht.

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Umfrage: Mehrheit würde keinen Aufpreis an Feiertagen und Sonntagen zahlen

"Wären Sie bereit, bei Eisdielen oder Bäckereien einen Preisaufschlag an Sonn- und Feiertagen zu bezahlen?" lautete die Frage, die rund 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren beantwortet haben.

Das Ergebnis ist deutlich: Die Mehrheit (63 Prozent) der Deutschen wäre nicht bereit dazu. Lediglich ein knappes Drittel (30 Prozent) gab an, dass es einen Preisaufschlag zahlen würde. 7 Prozent sind bei der Frage unentschieden.

© 2024 Civey

Ob Verbraucherinnen und Verbraucher einen Aufpreis gutheißen, ist unabhängig vom Alter, wie aus der Umfrage hervorgeht. Auffällig ist hingegen, dass sich die Angaben je nach Wahlabsicht deutlich unterscheiden. So gaben von den Teilnehmenden, die die AfD wählen würden, 77 Prozent an, keinen Aufpreis zahlen zu wollen. Bei CDU/CSU-Sympathisanten sind es 65 Prozent, bei der Linken 68 Prozent.

Am ehesten wären Teilnehmende, die ihre Stimme einer der regierenden Ampel-Partei geben würden, für einen Aufschlag bereit: Von den Grünen-Wählern antworten 42 Prozent mit "Ja", bei FDP-Wählern waren es 41 Prozent und bei SPD-Wählern 40 Prozent.

© 2024 Civey

Dehoga: "Preisgestaltung ist hohes unternehmerisches Gut"

"Vereinzelt gibt es gastronomische Betriebe mit einer dynamischen Preisgestaltung, abhängig von der Gästenachfrage an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Tageszeiten", sagt Rechtsanwalt Jürgen Benad, Geschäftsführer im Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga). Das sei nichts Neues, aber einen generellen Trend sehe die Dehoga derzeit nicht.

"Viele Betriebe zahlen ihren Mitarbeitern Sonn- und Feiertagszuschläge, die ebenfalls die Kosten stark anheben."

Jürgen Benad, Geschäftsführer im Dehoga-Bundesverband

Benad betont auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Preisgestaltung "ein hohes unternehmerisches Gut" sei. "Die Preisgestaltung ist abhängig von Faktoren wie Angebot und Nachfrage an dem jeweiligen Standort, zugleich spielen die Kosten wie Mieten, Pachten, die Einkaufspreise oder die Personalkosten eine wichtige Rolle – und diese sind in den letzten Monaten erheblich gestiegen", erklärt er. "Viele Betriebe zahlen ihren Mitarbeitern Sonn- und Feiertagszuschläge, die ebenfalls die Kosten stark anheben."

Aber müssen Unternehmer die Aufschläge, die Kundinnen und Kunden an Sonntagen und Feiertagen zahlen, direkt an ihre Mitarbeitenden weitergeben? Das ist nicht der Fall, denn Löhne beziehungsweise Gehälter und Preise seien zwei grundverschiedene Dinge, sagt der Dehoga-Geschäftsführer. Der Unternehmer kalkuliere die Preise für seine Gäste und trage dafür das unternehmerische Risiko. "Mit dem Mitarbeiter verhandelt er den Lohn beziehungsweise das Gehalt – in den meisten Fällen ein Festgehalt. Durch Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen bekommen die Mitarbeiter an diesen Tagen entsprechend mehr Lohn", erklärt er.

Gut zu wissen: Verlangt ein Betrieb - sei es eine Bäckerei, eine Eisdiele, ein Café oder ein Restaurant - einen Preisaufschlag an Feiertagen und Sonntagen, müssen die Kunden vorher darüber informiert werden. Benad erklärt: "Wichtig ist, dass vor der Bestellung klar ist, wie viel ein Gericht oder ein Getränk kostet. Dafür genügt auch, dass sich der Gast erst kurz vor seiner Bestellung über den aktuellen Preis auf einem Monitor informieren kann. In Deutschland gibt es die Preisauszeichnungspflicht."

Informationen zur Methode

  • Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Civey die Antworten von 5.004 Teilnehmerinnen und Teilnehmern berücksichtigt.
  • Das Gesamtergebnis ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben unter anderem Daten wie Alter, Geschlecht und Wohnort angegeben und wurden registriert und verifiziert.
  • Civey korrigiert Verzerrungen durch ein mehrstufiges Gewichtungsverfahren.
  • Der Befragungszeitraum war der 03.06 bis 05.06.2024.
  • Der statistische Fehler der Ergebnisse beträgt 2,6 Prozentpunkte.
  • Zusätzliche Informationen zur Methode finden Sie auf Civey.com und im Civey-Whitepaper.

Verwendete Quellen

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