Mit dem beginnenden neuen Jahr treten oft auch neue Gesetze in Kraft. Seit Januar 2024 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für milchhaltige Einwegflaschen 25 Cent Pfand zahlen. Das gibt es zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von milchhaltigen Getränken in Einwegflaschen tiefer in die Tasche greifen. Die Pfandpflicht, die seit Anfang 2022 für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff gilt, wurde dieses Jahr auch auf Milchprodukte ausgeweitet.
Wie unter anderem die Verbraucherzentrale Brandenburg mitteilt, zählen zu der neuen Regelung Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in 0,1 bis drei Liter Einwegkunststoffflaschen. Diese Regelung betrifft etwa:
- Milch
- Kakao
- Latte Macchiato
- Ayran
- Buttermilch
- Trinkjoghurt
- Kefir
Milch-Drinks in nicht wiederverschließbaren Bechern, Tetrapacks oder Schlauchbeuteln seien auch weiterhin von der Pfandpflicht ausgenommen.
Die Pfandgebühr beträgt 25 Cent pro Verpackung und wird zusätzlich zum Kaufpreis fällig.
Das Pfand-Logo findet sich auf den Verpackungen
Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung, meist auf der Rückseite, zu finden. Händler sind verpflichtet, gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinzuweisen. Laut Bundesministerium für Energie und Klimaschutz gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken eine Übergangsfrist bis 2024.
Demnach können Produkte ohne Pfand-Logo auch weiterhin abverkauft werden. So können in der Umstellungsphase im Supermarktregal sowohl Produkte mit als auch ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, auch nach dem Kauf einen Blick auf die Verpackung zu werfen, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen 25 Cent nicht unbeachtet im Müll landen.
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Pfandrückgabe: Dort ist es möglich
Die Rückgabe der Pfandverpackungen ist nun ab dem 1. Januar 2024 im Pfandautomaten im Supermarkt oder Discounter möglich. Leere Plastikflaschen von Milch und Milchmischgetränken mit dem Pfand-Logo können dort genauso wie alle anderen Einweg-Plastikflaschen zurückgegeben werden. "Jeder Markt, der Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss solche unabhängig von der Marke auch wieder zurücknehmen", heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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