Das Namensrecht wird ab Mai 2025 modernisiert. Es erlaubt Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, erleichtert Namensänderungen nach Scheidung und Stiefelternschaft, und ermöglicht Erwachsenen eine einmalige Namenswahl beim Standesamt.
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Nach über 85 Jahren
Ab Mai gilt neues Namensrecht: Was ändert sich?

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