Für die meisten gesetzlich Versicherten wird die Krankenversicherung 2019 billiger. Wer sich auf welche Vergünstigung freuen darf und zu welchen Kassen sich ein Wechsel lohnen könnte, erfahren Sie hier.
Krankenkassenbeiträge: Die gute Nachricht von den Krankenkassen
Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent und dem sogenannten Zusatzbeitrag zusammen. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Laut dem Verbrauchermagazin "Finanztest" der "Stiftung Warentest" (Heft 1/2019) haben 18 Krankenkassen angekündigt, den Zusatzbeitrag 2019 freiwillig zu senken. Dazu gehören:
- AOK Bremen/Bremerhaven: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,7 Prozent.
- AOK Hessen: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,9 Prozent.
- AOK Rheinland/Hamburg: Zusatzbeitrag sinkt auf 1,1 Prozent.
- Bergische KK: Zusatzbeitrag sinkt auf 1,15 Prozent.
- Bertelsmann BKK: Höhe des neuen Zusatzbeitrags steht noch nicht fest (derzeit: 1,2 Prozent).
- BKK Firmus: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,44 Prozent.
- BKK Freudenberg: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,7 Prozent.
- BKK Gildemeister Seidensticker : Zusatzbeitrag sinkt auf 1,1 Prozent.
- BKK Melitta Plus: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,9 Prozent.
- BKK Verbund Plus: Höhe des neuen Zusatzbeitrags steht noch nicht fest (derzeit: 0,7 Prozent).
- Continentale BKK: Zusatzbeitrag sinkt auf 1,1 Prozent.
- Debeka BKK: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,8 Prozent.
- hkk: Höhe des neuen Zusatzbeitrags steht noch nicht fest (derzeit: 0,59 Prozent).
- mhplus BKK: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,98 Prozent.
- Salus BKK: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,79 Prozent.
- Securvita: Zusatzbeitrag sinkt auf 1,1 Prozent.
- TK: Höhe des neuen Zusatzbeitrags steht noch nicht fest (derzeit: 0,9 Prozent).
- WMF BKK: Zusatzbeitrag sinkt auf 0,9 Prozent.
Hintergrund ist das dicke Finanzpolster der gesetzlichen Krankenkassen: Für das Gesamtjahr zeichnet sich ein Plus von rund 2,5 Milliarden Euro ab. Die Rücklagen sind laut Ministerium bis Ende September auf 21 Milliarden Euro gestiegen.
Politiker aller Parteien hatten deshalb immer wieder Entlastungen für die Bürger angemahnt. Allerdings: Zwei Kassen haben angekündigt, die Zusatzbeiträge hochzuschrauben:
- BKK Wirtschaft und Finanzen: Höhe des neuen Zusatzbeitrags steht noch nicht fest (derzeit: 1,1 Prozent).
- TBK Thüringer BKK: Zusatzbeitrag steigt auf 0,9 Prozent.
Für Arbeitnehmer kann es sich finanziell lohnen, die Kasse zu wechseln. Wie viel sich durch einen Wechsel sparen lässt, hängt allerdings nicht nur vom Zusatzbeitrag ab, sondern auch vom Einkommen. Hier gilt: Je höher der Verdienst, desto höher das Sparpotential.
Die Verbraucherschützer vom Magazin "Finanztest" empfehlen aber, nicht nur aufs Geld zu schauen. Entscheidend sind auch der Service und die Zusatzleistungen.
Bezahlt die Krankenkasse etwa Zahnbehandlungen, Hörgeräte, Kuren und Ähnliches? Anstatt ihre Kasse also vorschnell zu kündigen, sollten Versicherte zunächst mehrere Anbieter vergleichen.
Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer
Zwei weitere Veränderungen zu ihren Gunsten haben die Versicherten dem Gesetzgeber zu verdanken. Die große Koalition hat ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und zum 1. Januar 2019 die Rückkehr zur Parität beschlossen.
Das heißt, Arbeitgeber und Angestellte teilen sich die Kosten für die Krankenversicherung anteilig je zur Hälfte, wie es früher schon einmal der Fall war. Derzeit müssen die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein schultern.
Wie sich das am Kontostand bemerkbar machen kann, rechnet die "Stiftung Warentest" am Beispiel eines Arbeitnehmers vor, der 3.000 Euro pro Monat verdient.
Ist er bei einer Kasse versichert, die ein Prozent Zusatzbeitrag erhebt, muss er 2019 180 Euro weniger bezahlen als noch in diesem Jahr. Liegt der Zusatzbeitrag seiner Kasse bei 1,5 Prozent, summiert sich die Ersparnis auf 270 Euro pro Jahr.
Die gute Nachricht für viele Selbstständige
Ein weiterer Vorteil des neuen "Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung" ergibt sich für Selbstständige mit geringem Einkommen: Die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag sinkt.
Derzeit liegt sie bei 2.284 Euro. Jeder Selbstständige zahlt also mindestens Beiträge auf ein Einkommen dieser Höhe - auch wenn er (deutlich) weniger verdient. Zum 1. Januar sinkt die Grenze auf 1.038 Euro.
Bei einem beispielhaften Beitragssatz von 15,6 Prozent macht das maximal 161 Euro pro Monat - statt bislang 356 Euro.
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