Endlich steigen die Preise im Supermarkt nicht mehr so stark, da fängt es an anderer Stelle an. Kranken- und Rentenversicherung werden zum Jahreswechsel für viele Menschen teurer. Wie stark das bei Ihnen auf den Geldbeutel schlägt, hängt vom Einkommen ab, aber nicht nur. Besserverdienende und Selbstständige trifft es am stärksten.
Haben Sie die Preiserhöhungen an allen Ecken und Enden auch satt? Eine Freundin sagte neulich, es fühle sich an, als würden ständig gierige Wesen mit scharfen Zähnen an ihrem Geldbeutel nagen, und immer, wenn eines müde wird, rückt das nächste an.
Nun, die schlechte Nachricht ist: Zum Jahreswechsel stehen die kleinen Geldfresser zur nächsten Attacke bereit. Anfang 2025 steigen die Sozialabgaben, also die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Das meiste davon sind Pflichtbeiträge, die von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden.
Für viele gesetzlich Versicherte dürften die Beiträge zur Krankenversicherung steigen, für einen kleinen Teil auch noch die zur Rentenversicherung. Der Grund sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Erstens - das kennen wir alle - heben zum Jahreswechsel viele Krankenkassen die Beiträge an. Dieses Jahr rechnen Experten mit einer starken Erhöhungswelle. Die Vorboten zeichnen sich jetzt schon ab, denn im Jahresverlauf gab es bereits knapp zwei Dutzend Beitragsanhebungen bei den Krankenkassen, die im "Finanztest"-Vergleich aufgeführt sind – das ist ungewöhnlich viel.
Der zweite Vorgang betrifft ein Wortungetüm: die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Rentenversicherung. Das betrifft vor allem Gutverdiener, denn sie profitieren von der Regel, die dahintersteckt.
Wer viel verdient, zahlt auf sein Gehalt nicht unbegrenzt Krankenkassen- und Rentenbeiträge, sondern eben nur bis zu dieser bestimmten Grenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Um mit der Lohnentwicklung Schritt zu halten, steigt die Grenze immer zum Jahreswechsel – und da es in vielen Branchen als Inflationsausgleich recht üppige Einkommenszuwächse gab, fällt der Anstieg dieses Mal deutlich aus.
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Die gute Nachricht: Nicht alles müssen Sie klaglos hinnehmen. Erhöht Ihre Krankenkasse die Beiträge stark, können Sie wechseln. Das ist einfacher, als viele denken. Im Krankenkassenvergleich von "Finanztest" finden Sie die günstigsten Kassen für Ihr Bundesland.
Jetzt aber mal konkret: Womit müssen gesetzliche Versicherte rechnen, wenn sie ab Januar auf ihre Lohnabrechnung schauen?
Fall 1: Normalverdiener
Hier kommt die zweite gute Nachricht. Wer normal verdient, bei dem nagt nur der erste Effekt am Geldbeutel: die eventuelle Anhebung der Krankenkassenbeiträge. Erhöht eine Kasse ihren Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte, heißt das für eine Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro, dass sie sechs Euro im Monat mehr zahlen muss.
Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, von denen die meisten – wie Beschäftigte – nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags selbst zahlen, die andere Hälfte trägt die Rentenkasse.
Die dritte gute Nachricht, die darin steckt: Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro brutto im Monat verdient und nicht selbstständig ist, kann hier aufhören zu lesen, denn ihm bleibt die zweite Attacke erspart.
Fall 2: Gutverdiener
Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient, spürt beide Effekte: steigende Beitragssätze und höhere Grenzwerte. Was das für jeden Einzelnen heißt, lässt sich nicht pauschal sagen. Besonders vertrackt ist, dass für Kranken- und Rentenversicherung unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen gelten.
In der Krankenversicherung steigt der Wert ab Januar um 337,50 Euro auf 5.512,50 Euro Bruttogehalt pro Monat. Das heißt: Selbst, wenn die Kasse ihren Beitragssatz bei 16 Prozent stabil hält, zahlen gut verdienende Angestellte 27 Euro mehr pro Monat.
In der Rentenversicherung liegt die Grenze höher: künftig bei 8.050 Euro Monatsbrutto, das sind 500 Euro mehr als bisher. Das bedeutet: Der Rentenversicherungsbeitrag – obwohl er nicht erhöht wird – steigt für Menschen mit hohen Einkommen trotzdem.
Fall 3: Selbstständige
Bei Selbstständigen wirkt sich die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stärker aus als bei Angestellten – sogar bei Selbstständigen mit geringen Einkünften. Das liegt daran, dass für sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Sonderregeln gelten. Sie zahlen den gesamten Beitragssatz allein, jede Erhöhung wirkt sich daher doppelt so stark aus wie bei Beschäftigten.
Eine zweite Sonderregel gilt für Selbstständige mit geringen Einkünften: Sie zahlen ihren Krankenversicherungsbeitrag nicht prozentual von ihrem echten Einkommen. Stattdessen wird für sie ein gesetzliches Mindesteinkommen angenommen, auf das sie Beiträge bezahlen müssen. Auch dieser Wert steigt: um 70 Euro auf 1.248 Euro monatlich, unabhängig davon, ob die Betroffenen in Wirklichkeit weniger verdienen. Allein dadurch steigt ihr Krankenkassenbeitrag um rund elf Euro pro Monat – ohne Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse.
So, jetzt ist es aber wirklich gut mit steigenden Preisen und Beiträgen. Ich werde mich jetzt einem angenehmeren Thema widmen: sinkenden Preisen bei Sommerkleidung – in den allerletzten Summer Sales. Schließlich gibt es bei windigem Herbstwetter kaum etwas Schöneres, als sich auf den nächsten Sommer zu freuen.
Verwendete Quellen
Über die Autorin
- Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
- Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
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