Die Verbraucherzentrale kritisierte Lidl für unklare Preisangaben, bei denen nur App-Nutzer von Rabatten profitierten. Jetzt gibt es klare Regeln. Was genau geändert wird.
In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben – und nicht nur den für Nutzer der App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt.
"Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt", teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Auslöser der Kritik: App-Preise waren missverständlich
Auslöser des Streits waren "Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade", die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.
Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette wegen der Preisangabe ab. Lidl gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn ein. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.
"Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App"
Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: "Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App". Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.
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In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür treuere Kunden – und deren Daten. (dpa/bearbeitet von ali)