• Wer seine Rente schon etwas früher als gesetzlich vorgeschrieben bezieht, kann dennoch noch arbeiten.
  • Ruheständler sollten allerdings prüfen, wie viel sie dazuverdienen können, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen.
  • Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Grenze aber angehoben worden.

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Wer seine Rente vor dem regulären Renteneintritt bezieht und nebenher weiter arbeitet, kann nicht zu viel einheimsen. Denn die sogenannte Hinzuverdienstgrenze schreibt vor, wie hoch die Nebeneinkünfte sein dürfen. Sind die Nebeneinkünfte zu hoch, wird die Rente gekürzt, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Grenze angehoben worden.

Wer die volle Altersrente bezieht, kann in diesem Jahr 46.060 Euro brutto hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Überschreitet man diese Grenze mit seinem Hinzuverdienst, wird der Anteil, der darüber hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rechner zeigen an, wie hoch der Hinzuverdienst sein darf

Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Teilrente beziehen, also einen Anteil zwischen 10 und 99 Prozent der vollen Rentenhöhe, können mehr Geld hinzuverdienen. Dabei gilt: je niedriger die Teilrente, desto höher die Hinzuverdienstgrenze.

Wie hoch sie genau ist, berechnet der zuständige Rentenversicherungsträger auf Antrag. Wer die individuelle Hinzuverdienstgrenze selbst grob kalkulieren möchte, kann dafür den Flexirentenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Wer berechnen möchte, wie sich ein höherer Hinzuverdienst auf die Altersrente auswirkt, kann dafür den Hinzuverdienstrechner der Rentenversicherung nutzen.

Die Höhe der Teilrente, also auch die damit verbundene individuelle Hinzuverdienstgrenze, kann laut der Deutschen Rentenversicherung Bund jederzeit neu für die Zukunft festgelegt werden. Auch der Wechsel in eine Vollrente sei immer möglich. Weitere Beratung geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. (dpa/sbi)

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