Berlin - Wer ohnehin plant, seine Immobilie vorzeitig an die nächste Generation zu übertragen, könnte noch in diesem Jahr Fakten schaffen. Das kann Erben oder Beschenkten unter Umständen eine höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer ersparen.
Denn ab dem kommenden Jahr sollen Immobilien näher am Verkehrswert bewertet werden, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Fachleute gehen davon aus, dass die Bemessungsgrundlage für die Steuer dadurch um bis zu 30 Prozent steigt.
Für viele Immobilienbesitzer dürfte dann der steuerliche Freibetrag bei einer Schenkung nicht mehr ausreichen, es fällt Schenkungsteuer an. In Fällen, in denen der Freibetrag ohnehin ausgeschöpft war, wird die Steuerlast größer. "Eine gleichzeitige Anhebung der Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften ist nicht im Gesetz vorgesehen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Grundsätzlich bleibe zwar die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert mithilfe eines Gutachtens zu belegen. Dieses kostet aber Geld und ob das Finanzamt das Gutachten in jedem Fall anerkennt, sei ungewiss. Noch bis zum Ende des Jahres bleibe es bei einer Übertragung bei den niedrigeren Werten. © dpa
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