In Notsituationen, etwa einem Wasserrohrbruch, geraten viele schnell in Panik und rufen den erstbesten Handwerkernotdienst an. Häufig werden Verbraucher dabei aber abgezockt. Mit wenigen Tipps können Sie das jedoch vermeiden.
Ausgesperrt? Wasserrohrbruch? Verstopfte Toilette? In Situationen wie diesen hoffen Betroffene auf schnelle Hilfe. Handwerkernotdienste versprechen genau das. Doch unter vielen seriösen Anbietern wittern auch schwarze Schafe ihre Chance, stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fest. Sie wollen sich ihre Dienste mit horrenden Preisen vergolden lassen, die überrumpelte Kunden zunächst zahlen. Damit Ihnen das nicht passiert, hält die Verbraucherzentrale Tipps bereit, die Sie in der Notsituation befolgen sollten.
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Tipps für Verbraucher
- 1. Hinterlegen Sie einen Zweitschlüssel bei Freunden oder Familienmitgliedern, um sich gegen das Aussperren aus der eigenen Wohnung zu schützen.
- 2. Suchen Sie sich schon vorbeugend seriöse Anbieter am Wohnort, deren Kosten transparent einsehbar sind. Speichern Sie diese Nummern im Handy oder deponieren Sie die Notiz in der Geldbörse oder unter der Fußmatte.
- 3. Scrollen Sie bei der Recherche in Suchportalen lieber etwas runter. Manche unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen.
- 4. Ein fehlendes Impressum oder identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben können ein Hinweis auf unseriöse Anbieter sein. Dann besser Finger weg!
- 5. Klären Sie direkt am Telefon, woher der Anbieter kommt. Lokale Notdienste haben kürzere Anfahrten und sind daher oft günstiger als überregional tätige. Apropos Kosten: Fragen Sie nach, mit welchem Preis Sie rechnen können.
- 6. Unterschreiben Sie nur Rechnungen, deren Einzelpositionen Sie nachvollziehen können und die tatsächlich durchgeführt wurden. Nicht erfolgte Leistungen sind zu streichen. Sie müssen die Rechnung auch nicht sofort begleichen, eine Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- 7. Werden Sie bedroht? Rufen Sie Nachbarn als Zeugen und informieren Sie die Polizei. Nötigung ist strafbar.
(dpa/mak)
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