Im Büro, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Besuch der Großeltern im Pflegeheim: Die FFP2-Maske ist unser täglicher Begleiter im Alltag. Im Internet kursieren diverse Tipps, man solle die Kassenzettel der privat gekauften FFP2-Masken aufbewahren, da man sie angeblich von der Steuer absetzen könne. Wir haben beim Bayerischen Landesamt für Steuern nachgefragt und klären im Video auf, ob die Behauptungen stimmen.
Video
Verbraucher-Tipp
Kassenzettel aufbewahren: Kann man seine FFP2-Masken von der Steuer absetzen?
![Kann man die FFP2-Masken bei der Steuererklärung angeben und absetzen?](https://i0.1und1.de/image/598/35479598,pd=2,f=responsive169-w950/ffp2-masken-steuererklaerung-angeben-absetzen.jpg)
© 1&1 Mail & Media