Wer auf Wohnungssuche ist, der kommt an den gängigen Immobilienportalen nicht vorbei. Doch Vorsicht ist geboten, denn immer mehr Betrüger versuchen, mit gefälschten Wohnungsanzeigen die Suchenden zur Kasse zu bitten. Daran erkennen Sie Fake-Wohnungen.
Immer mehr Betrüger und Kriminelle machen sich die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt zu Nutze und bitten Wohnungssuchende mit gefälschten Wohnungsanzeigen zur Vorkasse. Nun warnt auch die "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen" vor der Betrugsmasche und erklärt, wie Wohnungssuchende Fake-Anzeigen erkennen und vermeiden können.
Günstige Preise und Vorkasse: So erkennen Sie Fake-Wohnungen
Vor allem bei günstigen Wohnungsangeboten sei Vorsicht geboten, erklären die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale. Niedrige Kauf- oder Mietpreise seien häufig ein Indiz für gefälschte Wohnungsanzeigen. Suchenden wird daher geraten, sich bereits im Voraus über den örtlichen Mietspiegel zu erkundigen. Apropos Mietpreise: Ebenso sollten Wohnungssuchende auf die Angaben von Kalt- und Warmmiete sowie Nebenkosten achten. Denn auch bei Immobilienanzeigen mit einer fehlenden Kaltmiete oder auffällig niedrigen Nebenkosten kann es sich um eine Betrugsmasche handeln.
Darüber hinaus rät die Verbraucherzentrale, Wohnungsanzeigen genau zu lesen und gegebenenfalls Textstellen in eine Suchmaschine einzugeben. Bei Fake-Wohnungen können sich Widersprüche zwischen Bildern und Text ergeben. Auch können häufig gleiche Wortlaute oder vollständige Sätze in anderen Wohnungsanzeigen gefunden werden. Um die Echtheit der Bilder zu überprüfen, rät die Zentrale, die Fotos in die umgekehrte Bildersuche von Google hochzuladen. So können Wohnungssuchende schnell feststellen, ob die Fotos noch in anderen Anzeigen oder im Internet verwendet werden.
Weitere Indizien für Fake-Wohnungen sind laut Verbraucherzentrale folgende:
- Vorkasse: Sollten Wohnungssuchende zur Vorkasse gebeten werden, sei es für die Schlüsselübergabe bei der Wohnungsbesichtigung, da der Vermieter persönlich nicht vor Ort sein kann oder für die Kaution, sollten sie stutzig werden. Handelt es sich um einen Betrug, kann es sogar sein, dass Suchende keinen Schlüssel erhalten oder nicht den zur Wohnung passenden Schlüssel. Auch bei Überweisungen ins Ausland ist Vorsicht geboten. Die Verbraucherzentrale rät, die Kontonummer (IBAN) im Voraus zu überprüfen, ob diese ins Ausland führt und wenn ja, wohin.
- Rechtschreibfehler: Wohnungssuchende sollten bei Immobilienanzeigen auf Rechtschreibfehler und die Grammatik achten. Da die Betrüger oftmals keine Muttersprachler sind und Übersetzungsprogramme verwenden, kann es zu vermehrten Rechtschreibfehlern in den Wohnungsanzeigen kommen. Auch Anzeigen auf Englisch können ein Hinweis auf Fake-Angebote sein.
- Phishing-Mails und fehlende Angaben: Prinzipiell gilt, dass Wohnungssuchende keine Dateianhänge auffälliger E-Mail öffnen sollten, die auf .exe enden. Hierbei könnte es sich um sogenannte Phishing-Mails handeln, die von Betrügern mit dem Ziel verschickt werden, an persönliche Daten heranzukommen. Außerdem können diese E-Mails eine Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Sollten Suchende stutzig sein, ob es sich um eine solche Phishing-Mail handelt oder nicht, kann auch ein Blick auf die Website des Immobilienanbieters helfen. Hier können Wohnungssuchende nach einem direkten Ansprechpartner fragen und gleichzeitig überprüfen, ob die auf der Website angegebene Telefonnummer vergeben ist.
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So agieren Betroffene im Falle eines Betrugs richtig
Sind Sie Opfer eines Wohnungsbetrugs oder einer gefälschten Anzeige geworden, rät die Verbraucherzentrale zum sofortigen Kontaktieren der Bank, um eine eventuell bereits getätigte Überweisung zurückzubuchen. Einen Anspruch auf eine Rücküberweisung gibt es jedoch nicht. Anders sieht es beim Lastschriftverfahren aus, hier kann innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangt werden.
Neben einer Strafanzeige bei der Polizei, sollten Betroffene die gefälschte Wohnungsanzeige ebenfalls dem Immobilienportal melden, um weitere Wohnungssuchende vor einer ähnlichen Betrugsmasche zu schützen. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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