Berlin (dpa/tmn) - Wer noch rückwirkend für das Jahr 2017 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, sollte dies bald tun. Denn die Frist hierfür läuft am 3. April ab, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

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Durch die Zahlung können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.

Insbesondere Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist nicht versäumen.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2017 kann die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1187,45 Euro gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern.

Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.

Freiwillige Beiträge können im Übrigen alle in Deutschland lebenden Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Bis zum Erreichen des regulären Rentenalters können seit letzten Jahr auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillige Beiträge zahlen und damit ihre Rente weiter erhöhen.  © dpa

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