Nach einer langen Partynacht mit dem E-Tretroller nach Hause fahren? Keine so gute Idee, denn hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren.

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Wer mit Alkohol im Blut lieber E-Tretroller statt Auto fahren will, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Denn, wenn man einen E-Scooter nutzen will, muss man sich an dieselben Promillegrenzen halten wie beim Fahren eines Autos. Wer mit zu viel Alkohol im Blut angehalten wird, kann im Einzelfall aber dennoch seinen Führerschein behalten.

Dabei kommt es darauf an, dass von der Rollerfahrt keine Gefahr ausgeht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt, auf das der ADAC hinweist.

In dem verhandelten Fall (Az.: 729 Ds 060 Js 513/19-349/19) ging es um einen Mann, der nachts um 0:30 Uhr mit einem E-Scooter durch eine leere Fußgängerzone gefahren war. Eine Polizeistreife hielt ihn an und stellte Alkoholgeruch fest. Die Alkoholkontrolle ergab 1,4 Promille, allerdings waren keine Ausfallerscheinungen festzustellen. Es folgte eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Trotz Trunkenheit auf E-Scooter: Mann darf Führerschein behalten

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe und vier Monaten Fahrverbot. Vom eigentlich ab 1,1 Promille üblicherweise folgenden Entzug der Fahrerlaubnis sahen die Richter dagegen ab.

Die Begründung? Der Mann sei nachts in einer menschenleeren Fußgängerzone unterwegs gewesen, was keine Gefahrensituation bedeutet habe, wie es bei einer Autofahrt oder einer Rollerfahrt auf der Straße der Fall gewesen wäre. Außerdem gab es keine Auswirkung auf den fließenden Verkehr, der Mann hatte keine Ausfallerscheinungen und war zudem einsichtig.

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