Nach anhaltenden Diskussionen der letzten Wochen soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert werden. Demzufolge sollen zukünftig nur einige Arbeitgebende den Impfstatus ihrer Beschäftigten nachfragen dürfen.
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Coronavirus
Wer künftig seinen Impfstatus angeben muss
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