• Seit einigen Tagen können Lehrkräfte und Erzieherinnen früher geimpft werden als ursprünglich geplant.
  • Thomas Mertens, Chef der Ständigen Impfkommission, sieht diese Entscheidung kritisch.
  • Er warnt davor, die festgelegte Impfreihenfolge zu stark abzuändern.

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Der Chef der Ständigen Impfkommission in Deutschland, Thomas Mertens, hat vor einer Vergabe der Corona-Impfungen nach Gutsherrenart gewarnt. Seit Mittwoch können Grundschullehrkräfte und Kita-Erzieherinnen vorrangig geimpft werden.

Dies weiche von der Impfreihenfolge ab, die die Impfkommission aufgrund wissenschaftlicher Kriterien empfohlen habe, sagte Mertens am Donnerstag dem rbb-Sender Radioeins. "Ich warne davor, eine Priorisierung nach diesen evidenzbasierten Kriterien ganz aufzugeben, weil dies (...) zu einem Chaos und einer Vergabe von Impfungen nach Gutsherrenart führen würde."

Veränderung der Impfreihenfolge: Längere Wartezeiten für Vorerkrankte

Für Menschen mit Vorerkrankungen sei es zum Teil schwer verständlich, wenn sie durch eine geänderte Priorisierung auf eine Impfung nun noch länger warten müssten, sagte Mertens.

Lehrkräfte und Erzieherinnen hätten kein höheres Risiko für eine schwere COVID-Erkrankung - außer wenn sie selbst unter einer Vorerkrankung litten. Dann könnten sie aber schon nach den bisherigen Plänen vorrangig geimpft werden.

Bei Beibehaltung der bisher gültigen Impfreihenfolge könnten auch die meisten Todesfälle vermieden und insgesamt die meisten Lebensjahre in der Bevölkerung gewonnen werden, sagte Mertens.

Die Länder haben es selbst in der Hand, die Impfreihenfolge auf Basis der am Vortag geänderten Impfverordnung sowie den Empfehlungen der Impfkommission zu bestimmen.

Beispielsweise in Baden-Württemberg können seit Wochenbeginn nun auch das pädagogische Personal in Schulen und Kitas, viele medizinisch Beschäftigte und Menschen mit einer geistigen Behinderung Termine in Impfzentren vereinbaren - nicht aber Patienten mit Krebs oder anderen schweren Vorerkrankungen.

Impfstoff ist weiterhin knapp

Bereits bisher war vorgesehen, dass über 70-Jährige in Gruppe zwei geimpft werden - und Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, nicht ruhendem Krebs, chronischen Lungen-, Leber- oder Nierenkrankheiten, schwerer Diabetes, Adipositas sowie Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen zuhause.

Auch Polizisten, Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe sowie Menschen, die in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, zählen zur Gruppe zwei.

Mit der jüngsten Änderungen kamen nun auch die Grundschullehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erzieher dazu. Zwar liegen mit dem Vakzin von Astrazeneca hunderttausende Impfdosen bei den Ländern auf Halde, die nun eingesetzt werden können.

Dennoch ist der Impfstoff weiterhin so knapp, dass nun weiter entschieden werden muss, wer auch innerhalb der Gruppe zwei zuerst geimpft wird.

Vor Gruppe zwei waren - und sind teils noch - die Hochbetagten über 80, Pflegebedürftige und Pflegekräfte in Heimen, Beschäftigte ambulanter Pflegedienste, auf Intensivstationen und Rettungssanitäter an der Reihe. (dpa/thp)  © dpa

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