Wiesbaden (dpa/tmn) - Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet können sich bei der Schufa ab sofort gegen weiteren Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen. Die Auskunftei hat dazu eine Datenbank eingeführt, in der entsprechende Merkmale gespeichert werden.
Zudem wird die persönliche Schufa-Auskunft um das Verbrauchermerkmal "Identitätsbetrugsopfer" erweitert. Betroffene sollen damit vor Wiederholungsfällen geschützt werden.
Grund für diesen Schritt ist nach einem Bericht des Magazins "Wirtschaftswoche" die stark steigende Zahl solcher Fälle: Vier von fünf Online-Händlern hatten es demzufolge schon mit Betrügern zu tun. In mehr als der Hälfte der Fälle nutzen die Kriminellen laut dem Magazin dafür eine fremde oder falsche Identität. Meist kaufen sie Waren unter falschem Namen auf Rechnung, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen erhält später das ahnungslose Opfer.
Opfer von Identitätsmissbrauch sollten zunächst eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, erklärt ein Schufa-Sprecher. Eine Kopie dieser Anzeige kann dann zusammen mit den Kopien der Ausweise und einem entsprechenden Formular, das auf der Schufa-Homepage heruntergeladen werden kann, eingereicht werden. Nach einer Prüfung der Unterlagen speichert die Schufa die Information. Einen Einfluss auf die Bonitätseinschätzung des Verbrauchers hat ein entsprechender Eintrag nach Angaben der Schufa nicht. © dpa
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