Meerbusch (dpa-infocom) - Aus rechtlichen Gründen erfordern viele öffentliche WLANs, dass man vor dem Surfen erst die AGB des jeweiligen Betreibers akzeptiert. Doch das ist manchmal nicht so einfach.
In der Regel werden die AGB als vorgeschaltete Webseite angezeigt. Das Problem: Man muss erst einmal auf die Login-Seite kommen, um die AGB lesen und akzeptieren zu können.
Technisch erfolgt der Aufruf dieser Anmelde-Seite über eine Weiterleitung. Und die funktioniert nur dann, wenn nach dem Verbinden mit dem öffentlichen WLAN-Netz im Browser eine Webseite aufgerufen wird, die nicht per SSL gesichert ist.
Am einfachsten ist es daher, wenn man zuerst in den Einstellungen des Systems (mobil oder PC) beim gewünschten Netzwerk auf "Verbinden" klickt. Falls die Login-Seite danach nicht automatisch erscheint, einen Browser starten und als Adresse "example.com" aufrufen (im Grunde ist es egal, welche Webseite man ansteuert). Ist ein Login nötig, wird man daraufhin automatisch weitergeleitet. © dpa
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