Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Schon jetzt gibt es Regeln für den Flug mit einem ferngesteuerten Multikopter. Doch die Regeln, die für Drohnenpiloten gelten, kennt kaum einer. In den sogenannten Kontrollzonen rund um die deutschen Flughäfen gilt ohne Sondererlaubnis Flugverbot.

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Ab einer Entfernung von 1,5 Kilometern dürfen Flugmodelle (bis 5 Kilogramm) in bis zu 30 Metern Höhe fliegen, unbemannte Luftfahrzeuge (bis 25 Kilogramm) in bis zu 50 Metern. Der Flug muss in Sichtweite des Piloten stattfinden, bemanntem Flugverkehr (etwa Rettungshubschraubern) muss sofort durch Verringerung der Flughöhe ausgewichen werden.

Auch über Militäranlagen, Krankenhäusern, Kraftwerken, Gefängnissen, Unglücksstellen oder Menschansammlungen herrscht Flugverbot. Über Privatgrundstücke darf man nur mit Erlaubnis des Eigentümers fliegen. Wird die Drohne privat genutzt und wiegt maximal 5 Kilogramm, ist kein Drohnenführerschein erforderlich.  © dpa

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