Verwirrung um die "Redtube"-Kanzlei "U+C Rechtsanwälte": Im Namen der Juristen werden derzeit Abmahnungen per E-Mail verschickt. In diesen werden den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen. Die Kanzlei distanziert sich von den elektronischen Abmahnungen.
Vergangene Woche hatte "U+C" damit begonnen, Nutzer der Streaming-Plattform "Redtube" abzumahnen, allerdings per Post. Nun sind offenbar Abmahn-E-Mails in Umlauf, die im Namen der Kanzlei verschickt wurden. In einem Statement auf der Webseite der Anwälte heißt es dazu: "Seit heute [10. Dezember, Anm. d. Red] werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an [Email-Adresse, Anm. d. Red.] zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können."
Technischer Defekt oder Angriff von außen?
Ob es sich um einen technischen Fehler handelt oder um einen Angriff eines abgemahnten Redtube-Nutzers, ist derzeit nicht bekannt. "U+C Rechtsanwälte" hat bislang auf unsere Anfrage nicht reagiert.
Vergangene Woche hatten die Rechtsanwälte Nutzer per Post dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Grund: das Abspielen eines Films auf der Erotik-Plattform "Redtube". Die Kanzlei verlangt dafür im Namen des in der Schweiz sitzenden Rechtebetreibers jeweils 250 Euro.
Wie "U+C" die Daten der betroffenen Nutzer ermittelt hat, ist bislang unklar. Juristen bezweifeln indes, ob das sogenannte "Streaming" überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Anwalt Christian Solmecke: "Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei 'Kino.to' der Fall war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet. Sofern also beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie zu bewerten."
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