Leipzig (dpa/tmn) - Jahrelange Treue zahlt sich nicht aus - zumindest beim Mobilfunkvertrag. Wer etwa seit einem Jahrzehnt denselben Tarif nutzt, sollte über einen Wechsel nachdenken und Angebote vergleichen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.
Viele alte Tarife seien inzwischen zu teuer. Neue Verträge seien meist entweder günstiger oder böten mehr Leistungen zum vergleichbaren Preis. Um Angebote vergleichen und einen neuen Vertrag finden zu können, muss man erst einmal sein eigenes Nutzungsverhalten analysieren.
Anhand einiger Monatsrechnungen ist leicht auszurechnen, wie viele Minuten man im monatlichen Mittel typischerweise telefoniert, wie viele Kurznachrichten man schreibt und wie viele Megabyte Daten man versurft. Bei der Angebotsrecherche sind das Internet und die Tarifrechner auf Vergleichsseiten hilfreich.
Bevor man einen neuen Vertrag endgültig abschließt, sollte man sich die Zeit nehmen, die jeweiligen Tarifbestimmungen, die zubuchbaren Optionen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchzulesen. Und nicht nur aus diesem Grund ist der Vertragsabschluss per Internet vorteilhaft.
Wer online abschließt, kann den Vertrag - wie auch bei Bestellungen per Post oder Telefon - innerhalb von 14 Tagen widerrufen, so die Verbraucherschützer. Wer dagegen im Handyshop abschließt und im Nachhinein feststellt, dass etwas nicht passt, sei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Vor dem Abschluss eines neuen steht natürlich die Kündigung des bestehenden Vertrages: Wer sie nicht ohnehin schon kennt, muss die Restlaufzeit und die Kündigungsfrist seines Altvertrags prüfen. Denn nichts ist der Verbraucherzentrale zufolge ärgerlicher, als die Frist knapp zu verpassen und am Ende für zwei Verträge zahlen zu müssen.
Wer von der Kündigungsfrist noch wochenlang entfernt ist, kann auch erst einmal per E-Mail, Fax oder Brief kündigen, je nachdem, welchen Weg der Anbieter in den AGB verlangt, und die Kündigungsbestätigung abwarten. Bleiben dagegen nur noch wenige Tage Zeit, bietet ein Einschreiben mit Rückschein die größte Sicherheit, dass die Kündigung fristgemäß eingegangen ist.
Wer seine Handynummer behalten möchte, sollte beim neuen Anbieter rechtzeitig einen Antrag auf Rufnummernportierung stellen. Die Mitnahme der Nummer ist nur bis 30 Tage nach Vertragsende beim alten Anbieter möglich und kann bis zu 30 Euro kosten. Häufig gibt es für Wechsler, die ihre Rufnummer mitnehmen aber eine Gutschrift in ähnlicher Höhe beim neuen Anbieter.
Die Daten im Portierungsantrag müssen übrigens mit den Vertragsdaten beim Altanbieter exakt übereinstimmen, damit Nummer und Besitzer eindeutig zugeordnet werden können, und die Mitnahme nicht womöglich scheitert. © dpa
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