Düsseldorf (dpa/tmn) - Das Telefon klingelt, im Display steht eine Behördennummer, und der Gesprächspartner fordert Geldüberweisungen oder Kontoauskünfte? Ruft man die angezeigte Nummer zurück, kennt dort niemand den Anrufer.
Klingt komisch, kommt aber häufiger vor, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Call-ID-Spoofing heißt diese Masche von Betrügern, bei der beim Anruf falsche Telefonnummern angezeigt werden. Den Angerufenen wird vorgespielt, dass die Verbraucherzentrale, die Deutsche Rentenversicherung, Microsoft oder die Polizei am anderen Ende ist. Hier sind fünf Verhaltenstipps:
Nummern nicht blind vertrauen: Die Nummer des Anrufers im Display kann manipuliert sein. Sie allein ist kein sicherer Anhaltspunkt, dass der Anrufer wirklich ist, wer er zu sein vorgibt.
Wachsam sein: Gerichte, Banken oder Behörden, aber auch Verbraucherzentralen fordern nie telefonisch zu Zahlungen auf. Schon gar nicht verlangen sie Überweisungen auf ausländische Konten.
Nichts verraten: Bloß keine Kontodaten oder Passwörter herausgeben. Auch nicht, wenn ein Anrufer diese zum Abgleich hören will.
Nicht reinlassen: Manchmal geben sich die Betrüger als Techniker bekannter Unternehmen wie etwa Microsoft aus. Will ein Anrufer Zugang zum eigenen Computer, sollten alle Alarmglocken klingen. Die Verbraucherschützer warnen besonders davor, Fremde per Fernzugriff Programme installieren zu lassen.
Im Zweifel zurückrufen: Kommen im Laufe des Gesprächs Zweifel auf, sollte man bei der tatsächlichen Einrichtung anrufen und die Angelegenheit hinterfragen. Die Telefonnummern sollte man dann allerdings über das Telefonbuch oder die Auskunft recherchieren. © dpa
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