Berlin (dpa/tmn) - Manchmal sind es Kurznachrichten oder E-Mails, die frei erfundene Gutscheine oder Gewinne versprechen. Ein anderes Mal lauert die Gefahr hinter dubiosen Werbebannern. Die Konsequenz ist immer die gleiche.

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Wer die Links oder Schaltflächen auf seinem Smartphone antippt, dem wird schnell unwissentlich ein kostspieliges Abo untergejubelt, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Vor unfreiwilligen Abbuchungen dieser Art könnten sich Telefonkunden derzeit nur schützen, indem sie aktiv werden und bei ihrem Mobilfunkanbieter die sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen, wie sie das Telekommunikationsgesetz seit 2012 vorsieht. Das Einrichten der Sperre ist kostenlos.

Möglich ist die Abzocke den Verbraucherschützern zufolge durch eine Abbuchungsvereinbarung zwischen den Mobilfunk- und den Drittanbietern, die eigentlich kundenfreundlich sein soll: Damit der Nutzer nicht den Überblick verliert, werden alle Mobilfunkleistungen, also auch die der anderen Dienstleister, über die Mobilfunknummer abgerechnet (WAP-Billing) und auf der monatlichen Handyrechnung aufgeführt.

Unseriöse und betrügerische Firmen missbrauchten dieses System aber, um jeden Monat Kosten für erschlichene Vertragsschlüsse und oft nie erbrachte Leistungen zu berechnen. Die Verbraucherschützer plädieren daher grundsätzlich für eine voreingestellte Drittanbietersperre beim Vertragsabschluss.  © dpa

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