• Ob „Omas kleines Häuschen“ oder das stattlich gefüllte Anlagedepot – nie zuvor wurden so viele Vermögens- und Sachwerte vererbt wie heute.
  • Doch der Trauer um den Verstorbenen folgt nicht selten ein erbitterter Streit ums Erbe, der schon manche Familien entzweit hat.
  • Damit es nicht so weit kommt, sollte sämtlicher Nachlass schon zu Lebzeiten mit Herz und Vernunft geregelt werden, um das Erbe abzusichern und langfristig den Familienfrieden zu wahren.

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Der Nachlass – eine Wissenschaft für sich

Den meisten Menschen fällt es nicht leicht, Entscheidungen im Voraus zu treffen, wem was vererbt werden soll. Doch unter dem Strich betrachtet ist diese Festlegung noch wertvoller als die Hinterlassenschaft selbst, nämlich wenn es darum geht, Zwistigkeiten und böses Blut unter den Erben zu vermeiden. Auch wenn oftmals der Gedanke gescheut wird, sich bereits zu Lebzeiten mit dem eigenen Hinschied und der damit verbundenen Nachlassregelung zu befassen, verschafft das Aufsetzen eines schriftlichen Testamentes auf verbindliche Art und Weise Klarheit über die Verteilung des Erbes und verhindert Auseinandersetzungen innerhalb der Familie.

Was gilt es beim Nachlass zu beachten?

Sämtliche Werte der Erbmasse sind zuvor in der Regel hart erarbeitet worden und ermöglichen den Begünstigten mit Antritt der Hinterlassenschaft ein wirtschaftlich komfortableres und angenehmeres Leben. Doch auch der Fiskus möchte am Erbe partizipieren; zur Nachlassregelung existieren unterschiedliche und gesetzeskonforme Testamentsarten, die eine unkomplizierte Verfügung gestatten:

  • Handschriftliches Testament
  • Notarielles Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag

Testamente bei Ehepaaren

Das sogenannte Berliner Testament ist für Eheleute vorgesehen und wird von beiden Partnern gemeinschaftlich aufgesetzt. Vereinbart wird hiermit, dass der jeweils hinterbliebene Teil der Lebensgemeinschaft zum Alleinerben wird. Verstirbt auch dieser, so kann eine dritte Person erben, beispielhaft Kinder oder weitere Angehörige, die das Ehepaar zu Lebzeiten in das Berliner Testament hat eintragen lassen. Diese Form des Vermächtnisses hat den Vorteil, dass beide Ehegatten sich gegenseitig finanziell absichern und die Vermögenswerte in der Familie bleiben, auch bei sogenannten Patchworkfamilien, da die Stiefkinder gleichberechtigt ein Erbe antreten.

Ist ein Ehepartner verstorben, lässt sich das Berliner Testament im Nachhinein nicht mehr abändern. Daher kann es von Bedeutung sein, das Dokument im Bedarfsfall noch zu Lebzeiten beider Eheleute der aktuellen Situation entsprechend anzupassen. Für mehr Flexibilität sorgen individuelle Zusatzklauseln, die das Paar vorher festhält, sodass beispielsweise der/die hinterbliebene Partner/in Änderungen vornehmen darf, etwa bei der Erbaufteilung.

Das normale Testament

Der große Nachteil beim Berliner Testament ist, dass der Fiskus tatsächlich doppelt kassiert: Muss zunächst der hinterbliebene Ehepartner Erbschaftssteuer zahlen, werden nach dessen Ableben die Kinder respektive andere Begünstigte zur Kasse gebeten.

Fällt die Entscheidung auf ein herkömmliches Testament, wählen die Erblasser in spe damit die jederzeit widerrufbare Variante, wobei dieser Umstand den Verfügenden sämtliche Freiheiten einräumt.

Das Behindertentestament

Diese besondere Testamentsform regelt die finanzielle Absicherung von Kindern oder Angehörigen mit physischen oder psychischen Behinderungen. Hierbei werden die verfügbaren Mittel vor einem staatlichen Zugriff geschützt.

Erbvertrag

Wer die Option des Erbvertrages wählt, entscheidet damit bindend, welche Person oder Personen als Erben eingesetzt werden und was sie aus der Erbmasse erhalten sollen. Diese Alternative ist optimal für all jene, die sich eine eigene Existenz aufgebaut haben. So können beispielsweise Kaufleute, Handwerker oder Landwirte mittels Erbvertrag ihre Nachfolge regeln, bestimmen aber zu Lebzeiten vollumfänglich über das eigene Vermögen.

Geben mit „warmer Hand“

Wer bevorzugt Abgaben an den Staat vermeiden möchte, kann durch eine Schenkung schnell ein kleines Vermögen sparen, indem im Falle eines Immobilienbesitzes der oder die Partnerin in das Grundbuch eingetragen wird. Durch die unentgeltliche Zuwendung oder Übereignung wird nämlich der Beschenkte zum Miteigentümer. Entscheidet sich der Erblasser, seinem Partner das Grundeigentum vollumfänglich als Schenkung zu überlassen, kann der Begünstigte gegebenenfalls die Immobilie unmittelbar nach dem Ableben veräußern. Als Erbe müssten weitere zehn Jahre im Objekt abgewohnt werden, um einer hohen Erbschaftssteuer zu entgehen. Dies jedoch erweist sich als kontraproduktiv, sofern ein Umzug in eine Altersresidenz geplant ist.

Die Kinder als Erben

Auch erwachsene Kinder können sich zanken! Erben mehrere Geschwister gemeinsam das Elternhaus, führt dieser Umstand nicht selten zu Streitigkeiten. Natürlich wäre es in einem solchen Fall stets das Naheliegendste, die Immobilie zu veräußern und den Verkaufserlös zu teilen. Allerdings hängen viele Menschen an dem Ort ihrer Kindheit und können sich kaum vorstellen, dass bald ein Fremder dort einziehen wird. Bestehen die anderen Geschwister jedoch auf einen Verkauf, wird es problematisch. Oftmals verfallen wertvolle Immobilien von einstmals guter Bausubstanz mit der Zeit, weil es unter den Erben auch nach Jahren zu keiner Einigung kommt. Hier bietet sich die Einbindung von Rechtsanwälten oder Mediatoren an, wenngleich dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Um zu vermeiden, dass das Grundeigentum aufgrund von Uneinigkeit verfällt und in diesem Zuge hohe Kosten verursacht (Eigentum verpflichtet), können Erblasser an dieser Stelle durch den Einsatz eines Testamentsvollstreckers einen Riegel vorschieben.

Gut zu wissen: Der Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend eine juristische Person sein, jede natürliche Person des Vertrauens darf diese Aufgabe übernehmen. Über eine Teilungsanordnung wird im Vorfeld genau festgelegt, welches Kind was aus dem jeweiligen Nachlass erhält. Auf diese Weise wird möglichen Streitigkeiten zwischen den Erben so gut wie möglich vorgebeugt.

Kann ich das Haus an die Kinder überschreiben?

Wer Töchter oder Söhne beim Gründen ihrer eigenen Existenz unterstützen möchte, kann ihnen seine Immobilie unproblematisch überschreiben. In den sogenannten Übertragungsvertrag werden zuweilen spezielle Auflagen einbezogen, um dem Vermacher einen gewissen Schutz zu bieten, etwa das lebenslange Wohnrecht oder Unterstützung im Fall von Pflegebedürftigkeit. Auch lässt sich festlegen, in welchen Räumlichkeiten das Wohnrecht gilt und ob diese an dritte Personen vermietet werden dürfen. Grundsätzlich sind Verträge dieser Art von einem Notar zu beglaubigen. Wichtig zu wissen: Wird die Immobilie übertragen, fordert das Finanzamt die Grundsteuer ein.

Es gibt keine Erben?

Falls keine Erben eingesetzt werden können, bietet es sich an, die Vermögenswerte Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen oder Vereinen für mildtätige Unterstützung zukommen zu lassen. Hierzu ist ein Testament unumgänglich.

Testament verfasst – und nun?

Damit das Testament sicher und geschützt hinterlegt ist, sollte es stets dem Amtsgericht in Verwahrung gegeben werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der letzte Wunsch und Wille des Erblassers tatsächlich gefunden wird bzw. das Schriftstück nicht unterschlagen werden kann. Ein notarielles Testament wird immer dann bei Gericht deponiert, wenn der Erblasser es nicht zu seinen Unterlagen nehmen möchte. Durch die vorherige Hinterlegung ist sichergestellt, dass alle Erben über die Verfügung in Kenntnis gesetzt werden können und das Testament nicht, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, abhandenkommt.

Wie kann ich meine Angehörigen absichern?

Wer keine Vermögenswerte hat, der kann sich mit Versicherungen auseinandersetzen, die zumindest ein kleines Grundkapital über die Zeit ansparen. Dafür stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung.

Sterbegeldversicherung

Versicherungen, wie die Barmenia bieten Optionen an, die bereits 36 Monate nach Vertragsbeginn die volle Versicherungssumme auszahlen. In diesem Falle handelt es sich um die reine Sterbegeldversicherung, die mit einer Versicherungssumme um die 15.000 Euro zumindest die Kosten abdecken kann, die nach dem Todesfall entstehen. Darüber hinaus bietet die Barmenia weitere Versicherungen zur Vorsorge an, wie die Risikolebensversicherung, bei der im Ernstfall die Hinterbliebenen ebenfalls eine Auszahlung erhalten.

Selbstredend sind die Angebote der Versicherer unterschiedlich und sollten nach dem eigenen Bedarf beziehungsweise in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler oder unabhängigen Berater berücksichtigt werden.

Kapitalanlage

In diesem Fall lassen sich Kapitalanlage und Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Ableben verbinden. HanseMerkur bietet die kurzfristige Möglichkeit, im Alter Kapital anzulegen und dieses mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu vermehren. Dadurch wird älteren Menschen, die sich zu spät oder gar nicht für ein Vorsorgemodell entschieden haben, ermöglicht, effektiv über einen kurzen Zeitraum zusätzliches Vermögen aufzubauen und darüber hinaus eine potenzielle Absicherung der Hinterbliebenen einzurichten. Allerdings gilt zu bedenken, dass diese Form ein gewisses Grundbudget im fünfstelligen Bereich voraussetzt, um langfristig einen Gewinn generieren zu können.

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Im Fall des Ablebens erhalten die Angehörigen neben dem Einlagebetrag zusätzlich die Summe, die über die Anlagezeit bis zum Todesfall bestritten wurde.

Wer zu Lebzeiten einen Fonds aufgebaut hat und diesen vor dem Ableben nicht veräußern kann, erhält Unterstützung des Testamentsvollstreckers oder der Gemeinschaft, die den Fonds besitzt. Dazu sind Dokumente wie die Sterbeurkunde und Beglaubigungen erforderlich. Jedoch ist die Veräußerung für einen Alleinerben im Wesentlichen leichter umsetzbar als für eine Erbengemeinschaft, um eine gerechte Aufteilung des Ertrags zu erzielen.

Private Altersvorsorge

Die Altersvorsorge bedeutet heute einen wichtigen Grundstein im Ausgleich der Rentenlücke, die für viele Arbeitnehmer entstehen kann. Einer der bekanntesten Anbieter ist die Allianz, die mit umfangreichen Möglichkeiten der Versicherung einhergeht. Unter anderem obliegt es dem Kunden, unterschiedliche Verträge und Versicherungen miteinander zu verknüpfen, um das optimale Paket zusammenzustellen.

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Die Allianz steht hierbei als Versicherung ein, die unter anderem die Option einer privaten Vorsorge erlaubt und gleichzeitig Möglichkeiten der Hinterbliebenenvorsorge zur Verfügung stellt. Interessierte müssen bedenken, dass eine Vertragslaufzeit von wenigstens 10 Jahren erforderlich ist, um über die eine monatliche Einzahlung ausreichend Polster aufzubauen. Nur so wird die Auszahlung einer monatlichen Zusatzrente realistisch.

Beispiel:

Das Modell KomfortDynamik ermöglicht bei einer Einzahlungszeit von 35 Jahren zu monatlich 100 Euro die Optionen auf eine hohe Kapitalentnahme nach dem Auslaufen oder die Zahlung einer monatlichen Rente um die 400 Euro. Durch diverse Vertragsoptionen, die bei Abschluss mit dem Versicherer festzulegen sind, haben Vertragsnehmer weiterhin die Möglichkeit

  • sich im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Kapitalentnahme abzusichern;
  • Angehörige in Form einer optionalen Hinterbliebenenrente einzubeziehen;
  • individuelle Einzahlungen zur Erhöhung des Sparkapitals zu leisten und
  • Beitragsanpassung im Rahmen einer finanziellen Unregelmäßigkeit vorzunehmen.

Lebensversicherung

Besondere Berücksichtigung gilt der Risikolebensversicherung, die für eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen sorgen kann. Nicht nur durch die Auszahlung eines Sterbegeldes oder anderer Finanzhilfen, sondern auch durch die Auflösung von finanziellen Verpflichtungen, die über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus bestehen.

Hierzu zählen:

  • laufende Ratenzahlungen
  • aktive Kreditverträge
  • Restschulden, die es zu tilgen gilt, ohne auf den Schultern der Angehörigen zu lasten

Vorteil: Laufende Kosten für die Unterhaltung des Lebensversicherungsvertrages sind von der Steuer absetzbar. Zudem greift der Versicherungsschutz bei einer Vielzahl der Anbieter mit der Leistung des ersten monatlichen Beitrages.

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Ausschlagen des Erbes

Nicht nur Vermögenswerte werden vererbt, sondern oftmals hinterlässt der Erblasser Verbindlichkeiten, für die laut Gesetz der Erbe aufzukommen hat. Für einen solchen Fall empfiehlt es sich, mithilfe eines Notars das Erbe auszuschlagen. Gerade wenn die Vermögensverhältnisse eines Verstorbenen nicht klar definierbar sind, ist dies zu empfehlen.

Eine Offenlegung der Vermögens- oder Schuldenanteile wird dabei Minderjährigen vorbehalten. Sofern diese in der Erbfolge berücksichtigt werden und die Eltern bereits das Erbe abgelehnt haben, können Erziehungsberechtigte zum Wohle des Kindes eine Offenlegung verlangen. Danach ist die Ausschlagung oder die Annahme des Erbes zu überdenken.

Vorsicht: Eltern, die ein Erbe ausgeschlagen haben, aber für ihre Kinder nach der Offenlegung ein Erbe annehmen, stehen als Verwalter ein oder müssen diesen Akt einem Notar übergeben, der die Auszahlung mit der Volljährigkeit des Kindes bzw. der Kinder koordiniert.

Fazit

Vererben kann wesentliche juristische Konsequenzen mit sich führen. Das Thema ist für Laien komplex und vielschichtig. Im Vordergrund steht, die für sich selbst als richtig empfundene Verfügung zu treffen. Fachanwälte und Notare können dabei helfen, nicht nur Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sondern auch Empfehlungen aussprechen, um dem Fiskus nicht mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil zahlen zu müssen.

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