Erfurt (dpa/tmn) - Besser sehen und gesehen werden, das ist bei der Lichtanlage von Autos vor allem eine Frage der Sicherheit. Waren früher Halogenscheinwerfer Standard, fahren moderne Fahrzeuge oft mit Xenon- oder LED-Licht. Lässt sich so etwas nachrüsten?
"Umbauten an der lichttechnischen Einrichtung sind ganz klar ein Fall für den Profi", sagt Fahrzeugexperte Christian Heinz vom Tüv Thüringen. Er rät, nur zulässige Umrüstungen auf Xenon- beziehungsweise LED-Licht vorzunehmen. Und das sei letztlich nur durch den Tausch von kompletten Scheinwerfersätzen möglich.
Diese müssen eine entsprechende Bauartgenehmigung für das jeweilige Fahrzeugmodell vorweisen. Egal, ob Xenon oder LED: Für Leuchtstärken größer als 2000 Lumen für das Abblendlicht sind zusätzlich auch eine automatische Leuchtweitenregelung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen dann ebenfalls nachgerüstet werden.
"Ob sich dieser Aufwand lohnt, muss jeder für sich entscheiden", sagt Heinz. Denn das könne je nach Modell etwa ab 1000 Euro kosten und hänge vom Teilehersteller ab. Die Unterschiede zwischen preiswerten Anbietern, Markenherstellern und originalen Zubehörteilen der Fahrzeughersteller könnten mehrere hundert Euro betragen.
Das entsprechende Angebot im Autozubehörhandel oder auf Online-Plattformen mag zuweilen einfache Lösungen aufzeigen. Aber auf keinen Fall sollten Autofahrer beispielsweise auf Xenon-Umrüstsätze für Halogenlampen zurückgreifen, die sich angeblich leicht in den bestehenden Scheinwerfer nachrüsten lassen.
Derartige Gasentladungslichtquellen werden inklusive Vorschaltgeräten angeboten. Sie sind aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Oft ist im Kleingedruckten etwa "nur für Rennzwecke und Export" zu lesen. Solche Nachrüstsets führen unweigerlich zum Erlöschen der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und damit auch der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs.
Das hat auch seinen guten Grund, so der Tüv Thüringen: Die Streuscheiben beziehungsweise Reflektoren des Halogenscheinwerfers sind entsprechend der dafür genehmigten Halogenlampe ausgelegt. "Die Hell-dunkel-Grenze des Scheinwerfers stimmt nach einem solchen illegalen Umbau nicht mehr", sagt Heinz, "andere Verkehrsteilnehmer werden geblendet." © dpa
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