Die Gefahr durch Wildwechsel ist nicht zu unterschätzen. Wer einem Wildtier ausweicht und dabei einen Unfall baut, muss in der Regel gegenüber der Kaskoversicherung beweisen, dass ein Ausweichen unbedingt nötig war. Das sah jetzt ein Gericht allerdings anders. Aber wie sollte man sich generell bei Wildwechsel und Wildunfall verhalten?
Wie die "Welt" berichtet, hat das Amtsgericht Bad Segeberg jetzt einem Autofahrer recht gegeben, der auf schneeglatter Fahrbahn zwei Rehen ausgewichen war und dabei einen Unfall gebaut hatte. Der Mann kam bei der Vollbremsung von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Das Amtsgericht Bad Segeberg sah diese Handlung als richtig an. Zum einen, weil er mit geringem Tempo (50 bis 60 Stundenkilometer) unterwegs war, und zum anderen, weil es durchaus sinnvoll gewesen sei, eine Kollision mit größeren Wildtieren zu vermeiden. Das Besondere an diesem Fall: Dem Gericht reichte einzig die Aussage des Fahrers aus. Beweise für den Wildwechsel musste er nicht liefern.
Verhalten bei einem Wildwechsel
Besonders im Herbst und Frühjahr müssen Autofahrer wieder verstärkt mit Wildwechsel rechnen. Besonders morgens und in der Dämmerung können Rehe und andere Wildtiere plötzlich über die Straße laufen. Achten Sie daher besonders auf Warnschilder, beispielsweise vor Waldstücken und auf Landstraßen oder Autobahnen.
Grundsätzlich empfehlen Verkehrsexperten, besonders auf unübersichtlichen Straßen und in der Dunkelheit das Tempo anzupassen und den Fuß vom Gas zu nehmen. Wer rast, hat kaum eine Chance noch rechtzeitig zu reagieren, geschweige denn zu bremsen.
Wenn Rehe und Co. bereits auf der Straße stehen, sollte abgeblendet und kontrolliert gebremst werden - hupen Sie. Fahren Sie im Anschluss besonders aufmerksam und langsam weiter, da nach einem Wildwechsel häufig noch Nachzügler folgen.
Verhalten bei einem Wildunfall
Ist eine Kollision unvermeidlich, empfehlen Verkehrsexperten lieber einen kontrollierten Aufprall als ein unkontrolliertes Ausweichen und somit einen vielleicht noch schwereren Unfall. Wichtig ist dabei jedoch das Lenkrad festzuhalten, geradeaus zu lenken und stark abzubremsen. Auch wenn das neue Gerichtsurteil ein Ausweichmanöver rechtfertigt, sollten Sie nur ausweichen, wenn die gefahrenlose Möglichkeit dazu besteht und Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährden.
Selbst wenn ein Reh mit einem Gewicht von 20 Kilogramm bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ein Aufschlaggewicht von bis zu einer halben Tonne entwickeln kann - die Gefahr in den Gegenverkehr zugeraten oder gegen einen Baum zu fahren ist meist deutlich größer, als die Gefahr, die vom Wild ausgeht.
Ist es zu einer Kollision mit Wild gekommen, sollten Sie sofort die Polizei und den Jagdpächter verständigen. Außerdem sollte die Unfallstelle unmittelbar abgesichert werden (Warnblinker, Warndreieck). Nehmen Sie getötete Tiere niemals mit - zum einen droht Ihnen eine Anzeige wegen Wilderei, zum anderen können kleine Wildtiere wie Marder, Füchse und anderes Getier Krankheiten wie Tollwut übertragen. Wenn Sie Tiere anfassen, dann nur mit Schutzhandschuhen.
Eine Frage der Versicherung
Damit die Kfz-Versicherung den Schaden an Ihrem Auto zahlt, ist es ebenfalls wichtig, die Polizei und die Forstdienststelle zu informieren. Diese können Ihnen im Anschluss eine Bestätigung ausstellen, die Sie benötigen, um den Schaden bei Ihrer Versicherung geltend zu machen.
Bei kleineren Schäden raten Juristen dazu, beispielsweise Wildspuren selbst zu dokumentieren und ein Foto davon zu machen. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer aber immer die Polizei und den Jagdpächter über den Zwischenfall informieren. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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