„Es wird schon nichts passieren“ - das denken die meisten Autofahrer vor dem Fahrtantritt. Wie Sie eine Unfallstelle absichern, sollten Sie dennoch wissen. Die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls ist einzelfallbezogen sicherlich gering. Was aber, wenn es doch einmal kracht? Hier erfahren Sie, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten.
Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten Pflicht
Eine kleine Unachtsamkeit, ein Moment der Ablenkung, und es könnte auch Sie treffen. Vor einem Unfall im Straßenverkehr ist auch der sorgfältigste Autofahrer nicht gefeit. Und selbst wenn man die erforderliche Sorgfalt walten lässt, kann man das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht beeinflussen. Das ist die erste wichtige Erkenntnis: Es kann immer etwas passieren. Entsprechend sollte Ihr Fahrzeug ausgestattet sein. Warndreieck, Warnweste und ein nicht abgelaufener Verbandskasten sind Pflicht, damit Sie im Ernstfall eine Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten können. Ebenso sollte die regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse selbstverständlich sein.
Unfallstelle absichern: Es geht auch um Ihre Sicherheit
Bevor es allerdings daran geht, Erste Hilfe zu leisten, sollten Sie an Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen denken. Daher müssen Sie zunächst die Unfallstelle absichern, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und auch Sie unbeschadet aus dieser Situation herauskommen. Wenn Sie als Erster an einer Unfallstelle ankommen oder womöglich sogar selbst am Unfall beteiligt sind, sollten Sie immer zuerst den Unfallort kenntlich machen. Bei Dunkelheit leuchten Sie die Unfallstelle mit den Scheinwerfern Ihres Fahrzeugs aus. Sodann sollten Sie sich eine Warnweste überstreifen, um von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen zu werden. Auf keinen Fall vergessen: Warnblinkanlage anmachen, bevor Sie aus dem Fahrzeug steigen.
So sieht die Rechtslage aus: Beteiligte am Unfall dürfen sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor sie Feststellungen zur ihrer Person und dem Umfang ihrer Beteiligung möglich gemacht haben (§ 142 StGB). Wer an einer Unfallstelle vorbeikommt und nicht Hilfe leistet, macht sich nach § 323c StGB strafbar.
Erste Hilfe erst ganz zum Schluss
Nachdem Sie diese Schritte befolgt haben, sollten Sie als nächstes zur Absicherung der Unfallstelle das Warndreieck herausholen und es in ausreichender Entfernung – bei schnellem Verkehr etwa 100 Meter – aufstellen. Wenn Sie zu zweit sind, können Sie in der Folge die Aufgaben aufteilen: Einer kann den nachfolgenden Verkehr durch Handzeichen frühzeitig warnen, während der Andere – sofern erforderlich – Erste Hilfe leistet. Der Gang zurück zur Unfallstelle kann dazu genutzt werden, einen Notruf abzusetzen.
Besonderheiten gelten auf der Autobahn. Dort wird dringend geraten, sich hinter der Leitplanke aufzuhalten, sofern der fragliche Bereich der Autobahn über eine solche verfügt. Eine besondere Situation ist auch dann gegeben, wenn sich der Unfall direkt hinter einer Bergkuppe oder Kurve ereignet hat. In diesem Fall sollten Sie das Warndreieck vor der Kuppe beziehungsweise vor der Kurve aufstellen, damit der Verkehr nicht ungebremst auf die Unfallstelle zurast. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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