Glatte Straßen führen im Winter vielerorts zu Unfällen. Aber wer trägt bei Schnee, Glatteis und Blitzeis die Verantwortung, wenn es kracht? Und wie verhalten sich Autofahrer in diesem Fall korrekt?

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Schnee und glatte Straßen erhöhen das Unfallrisiko für Autofahrer im Winter erheblich. Am schlimmsten ist das berüchtigte Blitzeis. Erst tauen Schnee und Eis, ein plötzlicher Temperaturabfall sorgt plötzlich für spiegelglatte Straßen. Unfälle gehören dann zur Tagesordnung. Die Deutsche Anwaltauskunft hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufgeführt, wer bei winterlichen Unfällen die Schuld trägt.

Blitzeis ist keine höhere Gewalt

Blitzeis tritt plötzlich auf und ist heimtückisch. Und trotzdem gelten die gleichen Regeln wie für gewöhnliches Glatteis. Die DAV betont, dass Blitzeis keine höhere Gewalt ist, bei der die Haftung bei einem Unfall entfällt. Demnach müssen Autofahrer auch bei Blitzeis ihre Fahrweise so anpassen, dass sie theoretisch jederzeit in der Lage sind, rechtzeitig anzuhalten oder ausweichen zu können - so schreibt es das Sichtfahrgebot laut § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vor.

Kommt es bei Blitzeis also zu einem Unfall, ist eine Mitschuld sehr wahrscheinlich. Dem zugrunde liegt der sogenannte Anscheinsbeweis, wonach eine vermutlich unangepasste Geschwindigkeit oder Unachtsamkeit des Fahrers als Ursachen für den Kontrollverlust über das eigene Fahrzeug angenommen werden.

Unfälle bei Glätte und Schnee

Der Anscheinsbeweis gilt auch bei Schnee und normaler Glätte. Ist das Fahrzeug vor einem Unfall ins Rutschen geraten oder hat der Fahrer anderweitig die Kontrolle über sein Auto verloren, tritt in der Regel eine Mitschuld ein. Um das zu vermeiden, rät die DAV Autofahrern, sich bei glatten Straßenverhältnissen wie der Idealfahrer zu verhalten. Das heißt, es muss so gefahren werden, dass der Fahrzeugführer jederzeit ohne Risiken lenken und rechtzeitig bremsen und anhalten kann. Im schlimmsten Fall müssten Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Besondere Vorsicht auf Parkplätzen

Was auf der Straße gilt, trifft auch auf Parkplätze zu. Hier müssen Autofahrer ebenfalls mit rutschigem und glattem Asphalt rechnen. Bei einem Unfall kommt es nur dann zu einem Haftungsausschluss, wenn der Betreiber des Parkplatzes nicht seiner Raum- und Streupflicht nachgekommen ist.

Vorsicht die beste Prävention

Jedem Autofahrer sollte klar sein, dass Schnee und Glatteis im Winter zu schweren Unfällen führen können. Dieses Risiko ist nur dann zu minimieren, wenn sich Verkehrsteilnehmer mit allen Mitteln den schwierigen Witterungsbedingungen anpassen. Wer in einer Gefahrensituation sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abfangen kann und in einen Unfall verwickelt wird, muss sonst mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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