- Spezielle Blitzer-Warner und -Apps fürs Smartphone melden Messstationen bereits im Voraus.
- Vor Fahrtantritt dürfen Sie die Helfer durchaus benutzen.
- Während der Fahrt ist ihre Nutzung allerdings verboten und kann sogar einen Punkt in Flensburg einbringen.
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt: Ruht der Blick etwa auf dem Radio statt auf der Tachonadel, oder hat man einfach ein Schild übersehen, kann es schon im nächsten Moment einmal kurz rötlich aufblitzen.
Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung, so heißen Blitzer in Amtsdeutsch, sind da gnadenlos. Jeder Geschwindigkeitsverstoß wird geahndet.
Es gibt Autofahrerinnen und Autofahrer, die versuchen, sich mit technischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Zum Einsatz kommen entweder sogenannte Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphones.
Blitzer-Warner: Kauf und Besitz von Geräten ist erlaubt
Kleine Warngeräte kosten im Internet kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin "c't" unterscheidet zwischen Störgeräten (Jammer) und Warngeräten auf Detektor- sowie auf GPS-Grundlage mit Datenbank.
"Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören", erklärt Schmitz. Detektoren reagieren auf die Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten, würden aber auch bei Weidezäunen und vor Bahnübergängen gelegentlich ausschlagen.
"Die einfacheren und heute am meisten verbreiteten Geräte hingegen arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück", sagt Schmitz. Zudem gebe es Kombigeräte, die Wellendetektor und Positionserkennung verbinden. Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte in Deutschland erlaubt sind, steht für den Experten fest: Sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.
Blitzer-Apps dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden
Besonders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigationssystem, sagt Schmitz. "Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal."
Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten. "Die müssen natürlich in der Datenbank eingetragen sein", sagt Schmitz.
Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt, und nur dann, anschauen, und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Peter Schmitz. "Das ist legal und erlaubt."
Anders auch hier, wenn man unterwegs ist: "Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smartphone oder Blitzer-Warner benutzen", sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt am Main.
Denn laut Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Zuwiderhandlung wird mit Geldbuße und einem Punkt bestraft
"Eine bereits installierte Warn-App darf zwar auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein", erklärt Lenhart. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App aktiv ist. Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Haben die Fahrerin oder der Fahrer das Handy in der Hand oder hat es eine Polizistin oder ein Polizist dort kurz vorher gesehen, wird es teurer, weil Smartphones in der Hand während der Fahrt ja generell tabu sind. In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Bei einer Polizeikontrolle gilt: "Autofahrer sollten Ruhe bewahren und freundlich bleiben, das verkürzt meist die Prozedur", rät Verkehrsanwalt Lenhart. "Sie sollten außerdem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird, sollten sie sich zur Sache nicht äußern, sondern nur ihre Personalien mitteilen."
Zudem weist Jurist Lenhart darauf hin, dass sich die Pflichten des StVO-Paragraphen 23 an den Fahrzeugführer, aber nicht an den Beifahrer richteten.
Polizisten dürfen Apps sogar löschen
Bei einer Polizeikontrolle dürfen die Beamtinnen und Beamte nach dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Warn-App benutzt wird, erklärt der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart. Sie seien bei einem Anfangsverdacht auch berechtigt, das Smartphone zu überprüfen und sogar Apps zu löschen.
"Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen", so Lenhart. Kommt es wirklich hart auf hart, muss die Autofahrerin oder der Autofahrer abwägen, ob sie oder er das in Kauf nimmt oder das Smartphone entsperrt, um der Polizistin oder dem Polizisten Einsicht zu gewähren.
In Deutschland messen rund 4.500 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen den Verkehr. Dazu kommen noch mobile Stationen sowie Radarpistolen bei Polizeikontrollen. (ff/dpa)
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