Überholmanöver auf Landstraßen gelten als besonders gefährlich. Schuld daran ist das ständige Überschreiten des Tempolimits. Darf die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Überholen überhaupt übertreten werden?

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Auf Landstraßen kommt es aufgrund von riskanten Überholmanövern immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Doch damit reibungslos überholt werden kann, muss der Überholende auch deutlich an Geschwindigkeit zulegen, so sieht es auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Aber heißt das auch, dass Autofahrer in diesem Fall schneller fahren dürfen, als erlaubt? Die Antwort gibt es hier.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss auch beim Überholen ständig eingehalten werden, bekräftigt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Allerdings muss auch der Überholte diszipliniert sein: "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.“ Beschleunigt der Überholte während des Manövers, zieht sich der Vorgang unnötig in die Länge, und das Risiko steigt.

Tempolimit beim Überholen: Das sollte beachtet werden

Wer auf einer Landstraße ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen möchte, dem sollte klar sein, dass er eine gewisse Wegstrecke für den Überholvorgang benötigt. Wenn alle Sicherheitsabstände korrekt eingehalten werden, brauche ein mit 100 km/h fahrender Pkw zwischen 500 und 600 Metern Wegstrecke, um ein 80 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen, erläutert der TÜV-Experte. "Diese Strecke muss er voll überblicken können, um gefahrlos zu überholen. Der komplette Überholvorgang dauert bis zu 20 Sekunden."

Überholvorgang mit Blinker ankündigen

Rechtzeitig vor dem Ausscheren müssen Autofahrer den geplanten Überholvorgang mit dem Blinker ankündigen und diesen auch beim Wiedereinordnen betätigen. Dabei gilt: Sie müssen sich zwar so bald wie möglich wieder rechts einordnen, dürfen den Überholten dabei aber nicht behindern. "Daher ist das Wiedereinordnen in dessen Sicherheitsabstand genauso unzulässig wie ein zu dichtes Auffahren kurz vor dem Ausscheren", erklärt Raspe.

"Wer beim Überholen andere gefährdet, handelt grob fahrlässig und riskiert nicht nur das eigene Leben", fügt Raspe hinzu. Daher dürfe generell nur überholt werden, wenn während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs, des zu Überholenden und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden kann. (eee/dpa)

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