2014 könnte die Automobilbranche einen neuen Rekord aufstellen, was die Anzahl an Rückrufaktionen und zurückgerufenen Autos angeht. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres wurden weltweit 17 Millionen Fahrzeuge zur Überprüfung in die Werkstätten beordert. Was Sie als Autobesitzer zum Thema wissen sollten, lesen Sie im Folgenden.
General Motors kommt 2014 gar nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen heraus. Der amerikanische Autobauer ist Mitte des Jahres bei knapp 50 Rückrufaktionen angekommen – Imageverlust und finanzieller Schaden unvermeidbar. Besonders die Zündschlossdefekte, die im Zusammenhang mit mindestens 13 Todesfällen stehen, sorgten für Aufsehen. Aber auch andere Hersteller waren im ersten Halbjahr vielfach gezwungen, Modelle bestimmter Baujahre zurückzurufen. Die möglichen Defekte reichten dabei von Problemen mit Anzeigen oder Warnleuchten bis hin zu mangelhaften Airbags. Schnelles Handeln ist immer dann gefragt, wenn die Defekte sicherheitsrelevant sind.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren Rückrufe?
Zum Zweck des Verbraucherschutzes trat 1997 das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft. Dieses schreibt Herstellern vor, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Da Fehler jedoch häufig erst im Nachhinein bekannt werden, regelt das Gesetz auch, wie in solchen Fällen verfahren werden muss. Geht von einem möglichen Defekt eine Gefahr für den Verbraucher aus, muss ein Hersteller in der Automobilbranche das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informieren und einen Rückruf veranlassen. Eine Sicherheitsgefahr bei Autos besteht vor allem dann, wenn Probleme mit der Lenkung, der Bremsanlage, dem Fahrwerk, dem Motor, den Airbags oder den Sicherheitsgurten auftreten.
Wie gehen die Hersteller bei einem Rückruf vor?
Muss ein Autobauer ein bestimmtes Modell zurückrufen, muss er dafür sorgen, dass alle Eigentümer ihr Auto zur Überprüfung in die Werkstatt bringen. Dafür wenden sich Hersteller in Deutschland an das KBA, das die erforderlichen Daten zu zugelassenen Fahrzeugen und deren Haltern bereithält. Diese werden per Brief angeschrieben und zur Fahrt in die Werkstatt aufgefordert.
Bei freiwilligen Rückrufen im Falle von nicht sicherheitsrelevanten Mängeln greifen einige Hersteller auch auf eigenes Adressmaterial zurück. Da dieses in der Regel nur den Ersterwerber enthält, sollten Sie auf einen solchen Brief auch dann reagieren, wenn Sie das Auto schon verkauft haben. Teilen Sie dem Hersteller die Adresse des neuen Besitzers mit, sodass auch diesen das Rückrufanschreiben erreicht.
Was muss ich tun, wenn ich ein Rückrufanschreiben erhalte?
Unabhängig von der Tonalität, mit der das Anschreiben verfasst wurde, sollten Sie immer umgehend auf den Rückruf reagieren. Denn auch Defekte, die man eine Zeit lang hinnehmen könnte, senken den Wiederverkaufswert des Autos und erhöhen unter Umständen das Unfallrisiko. Lassen Sie sich nicht davon beirren, wenn der Brief den Eindruck vermittelt, die Nachbesserung sei nicht dringend. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln gilt das umso mehr. Leisten Sie einem Aufruf zum Werkstattbesuch des KBA trotz wiederholter Aufforderung nicht Folge, wird Ihr Auto aus dem Verkehr gezogen.
Wer trägt die Kosten für Überprüfung und Reparatur?
Obwohl der Hersteller nicht bzw. nur im Rahmen der Sachmängelhaftung bei Neuwagen dazu verpflichtet ist, werden die Kosten für die Kontrolle und eventuell nötige Reparaturen in der Regel übernommen – aus Angst vor Imageverlust. Ein Ersatzfahrzeug wird allerdings nur in Einzelfällen und aus Kulanz zur Verfügung gestellt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.