Ursprünglich ist er eine Erfindung aus England, aber auch hierzulande prägt er seit über 65 Jahren das allgemeine Straßenbild: der Zebrastreifen. Dennoch kommt es häufig zu Missverständnissen. Diese Regeln gelten am Zebrastreifen.

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Zebrastreifen gibt es in nahezu allen deutschen Städten. Besonders häufig finden sie sich auf stark frequentierten Straßen. Die markante Optik sticht Passanten und Autofahrern sofort ins Auge. Dabei unterliegt der Zebrastreifen einer genauen Norm: Die Maße der am Boden befindlichen weißen Streifen sind genau festgelegt.

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Ergänzend dazu steht oft ein Zebrastreifen-Schild an der entsprechenden Stelle: In einem blauen Quadrat befindet sich ein weißes Dreieck, auf welchem der Zebrastreifen samt überquerendem Männchen in Schwarz abgebildet ist. Eigentlich ganz einfach, dennoch führt das korrekte Verhalten an einem derartigen Fußgängerüberweg häufig zu Missverständnissen.

Der Unterschied zwischen Zebrastreifen und Fußgängerüberweg

Streng genommen bezeichnen die Begriffe "Zebrastreifen" und "Fußgängerüberweg" die gleiche Sache: Der Fußgängerüberweg ist dabei die amtlich korrekte Bezeichnung nach der Straßenverkehrsordnung. Abgesehen davon existieren noch eine Reihe normaler Übergänge. Diese sind nicht gesondert gekennzeichnet und verfügen allenfalls über eine sogenannte Querungshilfe - eine kleinere Verkehrsinsel, die Fußgängern bei Bedarf die Möglichkeit zum Stehenbleiben bietet.

Durch die fehlende Kennzeichnung sind normale Übergänge für Fußgänger mit einigen Risiken verbunden. Denn sie müssen beim Überqueren der Straße auf eine entsprechend große Lücke im fließenden Verkehr warten. Ist ein Zebrastreifen vorhanden, muss er von den Fußgängern zur Überquerung genutzt werden. Dafür gibt es genaue Richtlinien.

Zebrastreifen: Regeln für Autofahrer

An allen Zebrastreifen haben Fußgänger ebenso Vorrang wie Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Signalisieren diese, dass sie die Straße überqueren wollen, müssen sämtliche Fahrzeuge wie Autos, Motorräder und Fahrräder ihnen das Vorhaben ermöglichen. Dies gilt auch, wenn die entsprechende Markierung über einen Radweg führt. Dabei reicht es schon, dass der entsprechende Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens steuert. Er muss nicht schon davor stehen oder warten. Ist hingegen kein Fußgänger im Begriff, den Zebrastreifen zu überqueren, müssen die Kraftfahrzeugfahrer auch nicht zwangsläufig vor einem Zebrastreifen halten.

Nähert sich ein Auto einem Zebrastreifen, den ein Fußgänger zum Überqueren nutzen möchte, muss der Fahrer mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußüberweg heranfahren und gegebenenfalls davor warten, bis der Passant die Straße überquert hat. Schienenfahrzeuge, wie zum Beispiel Straßenbahnen, sind von dieser Regel ausgenommen. Ihnen muss stattdessen der Fußgänger Vorfahrt gewähren.

Darf ein Auto am Fußgängerüberweg parken?

Fünf Meter vor dem Zebrastreifen dürfen keine Fahrzeuge parken. Andernfalls droht ein Bußgeld. Stockt der Verkehr, darf der Fußgängerüberweg nicht befahren werden. Das entsprechende Auto muss davor zum Stehen kommen, um eventuellen Fußgängern eine hindernisfreie Überquerung der Straße zu ermöglichen. Des Weiteren darf an Zebrastreifen nicht überholt werden.

Verhalten am Kreisverkehr und Zebrastreifen mit Ampel

Verfügt ein Kreisverkehr an Ein- und/oder Ausfahrt über einen Zebrastreifen, müssen Autofahrer davor gegebenenfalls anhalten, um Fußgängern eine Überquerung zu ermöglichen. Zusätzlich zu dieser Regel gilt, dass sämtliche Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen, verkehrsrechtlich gesehen abbiegen und somit auf Fußgänger achten und ihnen Vorrang gewähren müssen.

Darüber hinaus gibt es an besonders verkehrsreichen Straßen Fußgängerampeln. Sowohl Fußgänger als auch Fahrer müssen hierbei das entsprechende Lichtsignal beachten. Fällt die Ampelanlage aus, müssen Fußgänger den Autofahrern die Vorfahrt gewähren. Gibt es jedoch zusätzlich zur defekten Ampel einen Fußgängerüberweg, dann gelten dieselben Regeln wie an einem gewöhnlichen Zebrastreifen, wonach Fußgänger stets Vorrang haben.

Regeln für Radfahrer

Im Gegensatz zu Fußgängern genießen Radfahrer am Zebrastreifen keinen besonderen Vorrang. Grundsätzlich dürfen sie den Zebrastreifen zwar befahren, allerdings müssen Autofahrer nicht extra anhalten, um ihnen das Überqueren zu ermöglichen. Steigt ein Fahrradfahrer jedoch vor dem Zebrastreifen von seinem Rad ab und schiebt es, gilt er verkehrsrechtlich als Fußgänger und genießt den allgemeinen Vorrang.

Das Gleiche gilt für Radfahrer, die mit einem Fuß auf dem Pedal stehen, während sie sich mit dem anderen Fuß am Boden abstoßen, um die Straße zu überqueren. Verfügt ein Zebrastreifen über eine eigene Radfahrerspur, haben auch fahrende Radfahrer Vorrang vor Kraftfahrzeugen.

Muss ein Auto wegen eines auf dem Fußüberwegs fahrenden Radfahrers bremsen oder anhalten, gilt dies als eine vermeidbare Behinderung. Der Radfahrer riskiert somit ein Bußgeld. Kommt es sogar zu einem Unfall, dann trägt der beteiligte Radfahrer eine Teilschuld.

Bußgelder am Zebrastreifen

Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen die oben aufgeführten Regeln, drohen ihm entsprechende Bußgelder von fünf bis 120 Euro:

VerstoßBußgeld
Bei stockendem Verkehr auf
einen Fußgängerüberweg gefahren
5 Euro
Nicht mit entsprechend verringerter
Geschwindigkeit an den Zebrastreifen
herangefahren, obwohl ein Fußgänger
diesen eindeutig benutzen wollte
80 Euro und ein Punkt in Flensburg
... mit Gefährdung anderer100 Euro und ein Punkt in Flensburg
... mit Unfallfolge120 Euro und ein Punkt in Flensburg
Überholmanöver am Fußgängerüberweg80 Euro und ein Punkt in Flensburg
... mit Gefährdung anderer100 Euro und ein Punkt in Flensburg
... mit Unfallfolge120 Euro und ein Punkt in Flensburg
Parken auf einem Fußgängerüberweg
oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand
15 Euro
... mit Behinderung anderer25 Euro
... länger als eine Stunde25 Euro
... länger als eine Stunde mit Behinderung anderer35 Euro
Halten auf einem Fußgängerüberweg10 Euro

Radfahrer zahlen bei Verstößen, die Autofahrer mit einem Bußgeld von über 35 Euro büßen, den halben Regelsatz.

Verwendete Quellen:

  • Führerscheine: "Der Zebrastreifen - Richtiges Verhalten & Bußgelder bei Missachtung"
  • ADAC: "Das gilt am Zebrastreifen"
  • FR: "Welche Regeln gelten am Zebrastreifen?"
  • Bußgeldkatalog: "Bußgeldkatalog - Am Fußgängerüberweg richtig handeln"
  • Bußgeld-Info: "Bußgeldkatalog: Fußgängerüberweg / Zebrastreifen überfahren"
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