Stop Polizei! Wenn diese Worte im Rückspiegel auftauchen, steigt bei vielen Autofahrern leichte Panik auf. Verkehrskontrollen gehören nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen von Autofahrern. Umso wichtiger ist es, sich dabei richtig zu verhalten.
Nach § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung darf die Polizei jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen. Dafür müssen Sie also im Straßenverkehr nicht einmal auffällig geworden sein. Haben Sie kein Verkehrsvergehen begangen, kann eine Kontrolle auch aufgrund scheinbar banaler Kleinigkeiten durchgeführt werden - etwa bei einem defekten Rücklicht oder falsch eingestellten Scheinwerfern. Bei einer Verkehrskontrolle ist also nicht immer vom Schlimmsten auszugehen.
Immer die Ruhe bewahren
Generell fahren Sie bei einer Kontrolle zunächst rechts an den Straßenrand und bleiben im Auto angeschnallt sitzen, kurbeln das Fenster runter und warten, bis ein Polizist an Ihre Seite tritt. Bei Dunkelheit schalten Sie ruhig das Licht im Auto an und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Das Verlassen des Autos ist nicht nötig und, wenn nicht ausdrücklich erwünscht, auch nicht hilfreich.
Geraten Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht sofort in Panik und überlegen Sie sich genau, was Sie sagen. Wichtig: Bleiben Sie den Beamten gegenüber stets sachlich und freundlich. Beleidigungen oder unsachliche Kommentare sind bei einer Verkehrskontrolle völlig fehl am Platz und können teuer werden, so die Deutsche Anwaltsauskunft. Machen Sie außerdem keine Angaben, die Sie belasten könnten.
Müssen Verkehrsverstöße zugegeben werden?
Ein Verkehrsdelikt sollte nicht sofort zugegeben werden - dazu besteht auch keine Pflicht. Stellt ein Polizist die Frage, warum Sie wohl angehalten wurden, sollten Sie erst einmal unwissend reagieren. Eine Antwort - wenn Ihnen das Vergehen bewusst ist - könnte sofort als Schuldeingeständnis gewertet werden. Liegt ein offensichtlicher Verstoß vor, sollte man antworten, dass man sich dazu jetzt nicht äußern möchte - so haben Sie zumindest theoretisch eine Möglichkeit auf einen Einspruch, beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid. Das Vorzeigen des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere ist dagegen Pflicht.
Müssen Alkohol- und Drogentests vor Ort durchgeführt werden?
Ein Alkohol- oder Drogentest ist freiwillig und keine Pflicht. Nur wer wirklich reinen Gewissens ist und weder Alkohol- noch Drogenrückstände in seinem Blut hat, sollte einem Test vor Ort zustimmen. Verweigern Sie einen Alkohol- oder Drogentest, können die Beamten Sie allerdings mit auf die Wache nehmen, um hier eine Blutprobe abzunehmen. In der Regel ist dafür eine richterliche Anordnung nötig - zeigen Sie den Polizisten gegenüber allerdings eindeutige Anzeichen von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ("Gefahr in Verzug") kann auch der Staatsanwalt oder die Polizei die Blutentnahme anordnen.
Darf die Polizei einfach eine Fahrzeugkontrolle durchführen?
Polizisten dürfen den Zustand eines Autos überprüfen. Das betrifft zum Beispiel das Nummernschild, die Gültigkeit der HU-Plakette, den Verbandskasten oder das Warndreieck. Auch dürfen die Beamten Sie auffordern das Fahrzeug zu verlassen. Allerdings darf ein Polizist nicht ohne begründeten Verdacht Ihr Auto oder den Kofferraum durchsuchen oder betreten - hier gelten ähnliche Rechte wie bei einer Wohnungsdurchsuchung - ein Durchsuchungsbeschluss wird benötigt. Allerdings ist auch hier die Ausnahme von "Gefahr in Verzug" gegeben. Riecht das Auto nach Cannabis oder gibt es eine andere Auffälligkeit, können die Polizisten eine Ausnahme machen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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