Am 1. Mai 2014 tritt die Punktereform in Kraft. Die bereits 2013 beschlossene Reformierung des Punktesystems sieht grundlegende Änderungen bei der Vergabe von Punkten vor. Darüber hinaus sieht der neue Bußgeldkatalog höhere Strafen für diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Grundlegender Gedanke hinter der Punktereform: Es werden nur noch solche Verstöße gegen die StVO mit Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette wird es beispielsweise keine Punkte mehr geben. Die Eintragung erfolgt zudem nicht mehr in das Flensburger Verkehrszentralregister. Die im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannte Punktesammelstelle trägt ab Mai den Titel Fahreignungsregister.
Maximal acht statt 18 Punkte
Wichtigste Änderung mit der Punktereform, über die alle Autofahrer in Deutschland Bescheid wissen sollten: Statt bisher bei 18 gesammelten Punkten wird der Führerschein bereits bei acht Punkten entzogen. Dafür gibt es für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr nur noch einen bis drei Punkte. Bisher wurden Vergehen mit einem bis sieben Punkten geahndet. Einen Punkt erhalten Autofahrer ab Mai nach dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit, zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und mit drei Punkten werden Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, bestraft.
Alte Punkte werden in das neue System übertragen
Wer sich Hoffnungen machte, dass alte Punkte mit der Einführung des neuen Systems erlöschen, wird in der Regel enttäuscht. Der Punktestand wird anhand einer Tabelle umgerechnet. Aus einem bis drei alten Punkten wird beispielsweise ein neuer, aus 16 bis 17 alten werden sieben Punkte im neuen System. Dennoch gibt es einige Ausnahmen: Ob einige Ihrer Punkte für alte Vergehen bei der Umstellung auf das neue System wegfallen, klären Sie am besten, in dem Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen.
Änderungen bei Verjährung und Punkteabbau
Welche Punkte wann erlöschen, wird ab Mai für Autofahrer übersichtlicher. So verjähren Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) nach zweieinhalb Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (2 Punkte) nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) werden nach zehn Jahren gelöscht.
Weiterhin gut zu wissen, ist es, dass mit der Punktereform durch freiwillige Maßnahmen nur noch ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden kann. Zusätzlich dürfen Sie maximal fünf Punkte angesammelt haben, um durch Fahreignungsseminare, die laut ADAC rund 400 Euro kosten, einen Punkt abbauen zu können.
Viele Verstöße werden teurer
Ab Mai ist der Führerschein unter Umständen schneller in Gefahr, informiert Daniela Mielchen vom Deutschen Anwaltverein laut "Focus/dpa". Bisher wurde die Fahrerlaubnis nämlich nach fünf bis sechs Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, künftig bereits nach vier.
Doch nicht nur das - auch die Bußgelder für viele Verstöße wurden erhöht, unter anderem, um den Punktewegfall zu kompensieren. Da es für das Einfahren in eine Umweltzone ab Mai keine Punkte mehr gibt, steigt die Höhe des Bußgeldes von 40 auf 80 Euro. Andere Verstöße wiederum werden teurer, um die neue Eintragungsgrenze von 60 Euro zu erreichen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt künftig beispielsweise 60 statt 40 Euro. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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