Viele Autofahrer schenken ihrem Verbandskasten nur dann Aufmerksamkeit, wenn sie ihn bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen müssen. Da die Erste-Hilfe-Materialien jedoch ein Verfallsdatum besitzen und sich die Norm für den Kfz-Verbandskasten zuletzt Anfang 2014 geändert hat, sollten Sie ihn regelmäßig auf Gültigkeit überprüfen.
Einen Verbandskasten im Auto mitzuführen, ist in Deutschland Pflicht und in Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die Verbandsmaterialien werden im Notfall benötigt, um verletzte Personen direkt am Unfallort mit Erste-Hilfe-Maßnahmen versorgen zu können. Der Verbandskasten ist auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Wer keinen oder einen abgelaufenen mitführt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 5 bis 25 Euro rechnen. Wird das Fehlen im Rahmen der TÜV-Prüfung entdeckt, notiert der Prüfer einen geringen Mangel.
Änderung der DIN 13164 zum Januar 2014
Mit der Änderung der Norm entsprechend neuester medizinischer Erkenntnisse wurden drei Komponenten neu in den Verbandskasten aufgenommen, dafür fielen vier andere Teile weg. So muss das Erste-Hilfe-Material künftig auch ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen K sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung enthalten. Weggefallen sind ein Verbandpäckchen M, ein Verbandtuch BR und vier Wundschnellverbände. Des Weiteren wurde die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden gestrichen, informiert der ADAC.
Das gehört aktuell in jeden Verbandskasten
Wer einen Erste-Hilfe-Kasten nach aktuellem Stand der Norm besitzt, sollte darin Folgendes finden: ein Heftpflaster (5 m x 2,5 cm), vier Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm), zwei Verbandpäckchen M, ein Verbandpäckchen G, ein Verbandtuch BR (40 cm x 60 cm), ein Verbandtuch A (60 cm x 80 cm), sechs Kompressen (10 cm x 10 cm), zwei Fixierbinden FB-6, drei Fixierbinden FB-8, zwei Dreieckstücher D, eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm), eine Erste-Hilfe-Schere, vier Einmalhandschuhe, eine Erste-Hilfe-Broschüre sowie die drei neuen Komponenten (siehe oben).
Wann verlieren alte Erste-Hilfe-Kästen ihre Gültigkeit?
Noch müssen Sie allerdings kein Verwarngeld befürchten, wenn Sie mit einem Verbandskasten nach dem alten Stand der Norm unterwegs sind. Wie Jürgen Wolz vom TÜV Süd informiert, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres: "So lange dürfen Verbandkästen mit der bisherigen Norm verkauft werden." Diese dürfen Sie dann bis zum Erreichen des Verfallsdatums nutzen. Erst danach muss die Neuanschaffung getätigt werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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